Kompensation von Eingriffen in der deutschen Nord- und Ostsee
- Anlässlich eines Online-Workshops des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zum Thema "Kompensationsmaßnahmen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee" Ende 2021 wurden die rechtliche Situation und die mögliche Umsetzung von Maßnahmen zur Realkompensation diskutiert. In diesem Beitrag werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kompensation mariner Eingriffe nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Bundeskompensationsverordnung (BKompV) in einem allgemeinen Überblick zusammengefasst. Maßnahmen, die sich sowohl aus naturschutzfachlicher als auch aus rechtlicher Sicht eignen, werden benannt. Als Realkompensationsmaßnahmen in der deutschen AWZ eignen sich insbesondere Maßnahmen mit Flächenbezug wie die Wiederherstellung bzw. Schaffung geogener oder biogener Riffe. Als Vermeidungsmaßnahme ist in gewissem räumlichem Umfang auch die Wahl anderer Standorte oder Trassenführungen denkbar. Für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf SeeAnlässlich eines Online-Workshops des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zum Thema "Kompensationsmaßnahmen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee" Ende 2021 wurden die rechtliche Situation und die mögliche Umsetzung von Maßnahmen zur Realkompensation diskutiert. In diesem Beitrag werden die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kompensation mariner Eingriffe nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Bundeskompensationsverordnung (BKompV) in einem allgemeinen Überblick zusammengefasst. Maßnahmen, die sich sowohl aus naturschutzfachlicher als auch aus rechtlicher Sicht eignen, werden benannt. Als Realkompensationsmaßnahmen in der deutschen AWZ eignen sich insbesondere Maßnahmen mit Flächenbezug wie die Wiederherstellung bzw. Schaffung geogener oder biogener Riffe. Als Vermeidungsmaßnahme ist in gewissem räumlichem Umfang auch die Wahl anderer Standorte oder Trassenführungen denkbar. Für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf See gelten zeitlich befristete Privilegierungen und Sonderregeln.…
Author: | Oliver Hendrischke, Jan Laboranowitsch, Manuel Dureuil, Katrin Wollny-Goerke |
---|---|
URN: | urn:nbn:de:hbz:b219-17723 |
DOI: | https://doi.org/10.19217/NuL2023-05-04 |
Publisher: | Kohlhammer |
Place of publication: | Stuttgart |
Document Type: | Article |
Language: | German |
Release Date: | 2024/05/02 |
DNL-online Keyword: | Ausschließliche Wirtschaftszone; Bundesnaturschutzgesetz; Deutschland; Eingriff; Eingriffsregelung; Kompensation; Meer; Nordsee; Ostsee; Rechtsgrundlage; Rechtsverordnung; Ökologische Ausgleichsmaßnahme |
Volume: | 2023 |
Issue: | 98 / 5 |
Page Number: | 6 Seiten |
First Page: | 248 |
Last Page: | 253 |
Journals: | Natur und Landschaft / 98.2023 / Heft 5 |
Licence (German): | ![]() |