Mit Mitteln aus dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt werden seit 2018 in einem auf sechs Jahre angelegten Projekt Verbreitung und Gefährdungsursachen des europaweit im Rückgang befindlichen Gartenschläfers (Eliomys quercinus) in Deutschland erforscht. Das Verbundprojekt des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung ist als interdisziplinäres Citizen-Science-Projekt angelegt, in dem Bürgerinnen und Bürger u. a. Beobachtungen über ein Online-Tool melden können. Diese Meldungen werden mittels eines neu entwickelten Kriteriensystems überprüft. Daneben wurde in der ersten Projektphase mit verschiedenen Methoden und mit Unterstützung von Freiwilligen eine aktive Nachsuche betrieben und durch Telemetrie wurden die Raum- und Ressourcennutzung der Art untersucht. Nach einer Laufzeit von drei Jahren werden nun erste Ergebnisse zur Verbreitung und Gefährdung in diesem Beitrag vorgestellt. Da Gartenschläfer in Deutschland sehr unterschiedliche Lebensräume besiedeln, sind spezifisch angepasste Schutzkonzepte erforderlich. In der zweiten Projektphase wird ein bundesweites Artenschutzprojekt entwickelt und es wird damit begonnen, einzelne Maßnahmen regional umzusetzen. Zuletzt hat das Projekt auch in Nachbarländern Beachtung gefunden und dort eigene Projekte angeregt, um vor Ort ebenfalls Schutzstrategien zu entwickeln.
Derzeit wird der Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) entlang bestehender und zukünftiger Verkehrswege vorangetrieben. Während die räumliche Bündelung von Verkehrswegen und PV-FFA zwar ggf. eine Neuzerschneidung von Flächen andernorts verhindern kann, kann eine unsachgemäße Bündelung die Barrierewirkung von Verkehrswegen auch erheblich vergrößern und die Zerschneidung von Lebensraumnetzen und Wildtierwegen verstärken. Infolge solcher nachteiliger Bündelung werden Austauschprozesse innerhalb von Metapopulationen und Tierwanderungen nachhaltig beeinträchtigt, was den Verlust der biologischen Vielfalt vorantreibt. Für den gesetzlich vorgeschriebenen umweltverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien sind daher spezifische naturschutzfachliche Standards zu beachten, deren frühzeitige und umfassende Berücksichtigung erheblich nachteilige Lebensraumfragmentierung vermeidet und zur Planungsbeschleunigung beiträgt. Die in diesem Beitrag vorgeschlagenen Standards umfassen u. a. den Verzicht auf wilddichte Zäune und die Erhaltung von Biotopverbundflächen entlang von Verkehrswegen sowie von ausreichend dimensionierten Korridoren zwischen und entlang von PV-FFA.