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Vom Klimawandel sind alle Organismen betroffen. Bekannt geworden ist vor allem die Ausbreitung spektakulär bunter Arten, wie dem Bienenfresser. Es gibt aber auch "Verlierer" des Klimawandels. Gerade kälteliebende Tiere, wie Arten des Gebirges (z. B. der Alpensalamander) und Arten der Moore (z. B. die Hochmoor-Mosaikjungfer) sowie Bewohner von Quellen (z. B. die Rhön-Quellschnecke) gehören zu den Arten, die vom Klimawandel negativ betroffen sein können. Das BfN legt nun eine Studie vor, die einen Überblick über die aktuelle Forschung und Literatur zu den Auswirkungen des Klimawandels auf Zielarten des zoologischen Artenschutzes, aber auch die Fauna Deutschlands insgesamt gibt. Als Zielarten vertiefter Analysen wurden gesetzlich streng geschützte Arten, Arten der Anhänge II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie Tierarten für die Deutschland eine hohe globale Erhaltungs-Verantwortlichkeit besitzt, ausgewählt. Für diese über 500 Arten bzw. Unterarten wurde mit einer in der Studie entwickelten Klimasensibilitätsanalyse das Klimawandelrisiko bewertet. Dazu wurden 8 Kriterien verwendet, die klimarelevante Eigenschaften der Arten erfassen und einheitlich gewichten: Biotopbindung, (thermisch-)ökologische Amplitude, Migrationsfähigkeit, Arealgröße, aktuelle Bestandessituation, Vorkommen in Klimawandel-sensiblen Zonen (z. B. dem Küstenbereich), Vermehrungsrate und Rote Liste-Status. In einigen Fällen wurde eine Experteneinschätzung durchgeführt. Der Großteil der betrachteten Arten (77 %) wurde aufgrund ihrer Klimasensibilität in die mittlere Risikostufe eingestuft, für 55 Arten (11 %) wurde ein geringes Risiko und für 63 Arten (12 %) ein hohes Risiko festgestellt. Die meisten Hochrisiko-Arten wurden in der Gruppe der Schmetterlinge (Tag- und Nachtfalter), gefolgt von Weichtieren und Käfern festgestellt. Naturräume mit besonders vielen klimasensiblen Arten wurden in Süd-, Südwest- und Nordostdeutschland identifiziert. Aus den Ergebnissen der Studie werden Handlungs- und Forschungsbedarf für den zoologischen Artenschutz, aber auch den Naturschutz insgesamt abgeleitet.
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten erstellt jeder Mitgliedstaat der Europäische Union (EU) einen Aktionsplan mit Maßnahmen, die die nicht vorsätzliche Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten verhindern sollen. Im vorliegenden Beitrag wird der erste deutsche Aktionsplan vorgestellt. Der Aktionsplan stützt sich auf eine vorangegangene Analyse, in der ermittelt wurde, welche Einbringungs- und Ausbreitungspfade invasiver gebietsfremder Arten für Deutschland als prioritär anzusehen sind. Für jeden prioritären Pfad erfolgte eine Literaturrecherche nach möglichen Maßnahmenvorschlägen, die mithilfe bilateraler Gespräche mit Expertinnen und Experten aller verantwortlichen Sektoren weiterentwickelt, gewichtet und konkretisiert wurden. Anhand eines Kriterienkatalogs wurden insgesamt 24 Maßnahmen für den Aktionsplan ausgewählt. Die Schwerpunkte dieser Maßnahmen sind, die Öffentlichkeit und betroffene Fachkreise zu sensibilisieren sowie die Kontaminierung, bspw. von Gütern, Fahrzeugen und Geräten, durch invasive gebietsfremde Arten zu minimieren. 19 verschiedene Sektoren werden bei der Umsetzung der Maßnahmen eingebunden. Für eine möglichst effektive Umsetzung wurden neben 20 pfadspezifischen Maßnahmen zusätzlich 4 sektoren- und pfadübergreifende Maßnahmen entwickelt. Der erste Aktionsplan stellt ein wichtiges Instrument im Naturschutz zur Prävention biologischer Invasionen in Deutschland dar.