Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2013 und Erreichung der Biodiversitäts- und Umweltziele
(2013)
Der Schutz und die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die landwirtschaftliche Nutzfläche nimmt rund die Hälfte der Fläche Deutschlands und der Europäischen Union ein. Wie diese bewirtschaftet wird, hat entscheidenden Einfluss auf die Biodiversität der Agrarlandschaft. Daher sind die Agrarpolitik und die Agrarförderung wichtige Faktoren für die Erreichung der Biodiversitäts- und Umweltziele insgesamt. Der aktuelle Reformprozess der EU-Agrarpolitik der Jahre 2010-2013 hat zu einer intensiven Auseinandersetzung mit der Frage geführt, wie die landwirtschaftliche Nutzung so gesteuert werden kann, dass der Verlust der biologischen Vielfalt gestoppt und umgekehrt werden kann. Dazu wurde vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) ein Vorhaben initiiert, das eingehend die bisherige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union analysiert und mögliche Politikoptionen für die künftige Ausgestaltung untersucht. Ein weiteres Vorhaben wurde zur Thematik der Ökologischen Vorrangflächen in der künftigen GAP durchgeführt.
Trotz des voranschreitenden Biodiversitätsverlusts engagieren sich Unternehmen im Rahmen ihrer Gemeinwohlaktivitäten eher selten für den Naturschutz. Interviews aus dem Jahr 2017 und eine Online-Umfrage aus dem Jahr 2019 zeigten, dass die Firmen oftmals Prioritäten auf andere Umweltthemen legten, mitunter keinen Bezug zur Natur wahrnahmen und sich keinen oder nur geringen Eigennutz von einem Naturschutzengagement versprachen. Innerbetriebliche Herausforderungen - wie fehlende Zeit, fehlendes Geld und Rechtfertigungsdruck für freiwillige Ausgaben - stellten weitere Hürden dar. Zudem empfanden die Unternehmen nur einen geringen gesellschaftlichen Druck, sich für den Naturschutz einzusetzen - allerdings prognostizierten sie zukünftig steigende Erwartungen von allen Interessengruppen. Um manche der empfundenen Hemmnisse abzubauen und das Engagement zu fördern, könnten Naturschutzakteure - sofern möglich - Projektziele hinsichtlich Biodiversität und Ökosystemleistungen definieren, Projekte transparent verorten, den Finanzierungsbedarf erklären, einen niedrigschwelligen Einstieg ermöglichen und förderfähige Projekte über Online-Plattformen sichtbar machen.