Seit der Einführung der Vogelschutzrichtlinie im Jahr 1979 stehen alle heimischen wildlebenden Vogelarten auf dem Gebiet der Europäischen Union unter Schutz. Um Fortschritte und Erfolge, aber auch Defizite bei der Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie feststellen zu können, wurden die Vorgaben für die Berichtspflicht nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie im Jahr 2011 von der Europäischen Kommission überarbeitet. Erstmals waren daher mit dem Bericht 2013 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie Informationen zum Netz der Europäischen Vogelschutzgebiete und Daten zur Bestandssituation der Vogelwelt abzugeben. Für die Vogelarten, die Anlass zur Ausweisung Europäischer Vogelschutzgebiete waren - sogenannte Triggerarten -, wurden zusätzlich Gefährdungen und Erhaltungsmaßnahmen berichtet. In diesem Buch werden das Vorgehen bei der Berichterstellung dargestellt und die Methoden zur Aufbereitung der Berichtsdaten dokumentiert. Die zentrale Rolle der vorwiegend ehrenamtlich erhobenen Monitoringdaten wird herausgearbeitet. Der Band enthält darüber hinaus ausgewählte Analysen des nationalen Vogelschutzberichts und des EU-Gemeinschaftsberichts. Übersichtstabellen dokumentieren - in dieser Form erstmalig - die umfassenden Informationen zu den Vogelarten in Deutschland: - Listen zum Vorkommensstatus von Brut- und Rastvögeln - Bestandsgrößen heimischer Brutvogelarten und überwinternder Wasservögel - Bestandstrends von Brutvögeln über 12 und 25 Jahre für Deutschland und die Bundesländer - Bestandstrends überwinternder Wasservögel über 12 und 25 Jahre - Aktuelle Größe und Trends der Verbreitungsgebiete der Brutvögel - Bestandsgrößen der Triggerarten innerhalb der Europäischen Vogelschutzgebiete - Beeinträchtigungen und Gefährdungen sowie Erhaltungsmaßnahmen von Triggerarten Das Buch wird mit einer umfangreichen Quellendokumentation und einem Ausblick auf die Weiterentwicklung der Berichterstellung abgerundet.
Seit der Einführung der Vogelschutzrichtlinie im Jahr 1979 stehen alle heimischen wildlebenden Vogelarten auf dem Gebiet der Europäischen Union unter Schutz. Um Fortschritte und Erfolge, aber auch Defizite bei der Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie feststellen zu können, wurden die Vorgaben für die Berichtspflicht nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie im Jahr 2011 von der Europäischen Kommission überarbeitet. Erstmals waren daher mit dem Bericht 2013 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie Informationen zum Netz der Europäischen Vogelschutzgebiete und Daten zur Bestandssituation der Vogelwelt abzugeben. Für die Vogelarten, die Anlass zur Ausweisung Europäischer Vogelschutzgebiete waren - sogenannte Triggerarten -, wurden zusätzlich Gefährdungen und Erhaltungsmaßnahmen berichtet. In diesem Buch werden das Vorgehen bei der Berichterstellung dargestellt und die Methoden zur Aufbereitung der Berichtsdaten dokumentiert. Die zentrale Rolle der vorwiegend ehrenamtlich erhobenen Monitoringdaten wird herausgearbeitet. Der Band enthält darüber hinaus ausgewählte Analysen des nationalen Vogelschutzberichts und des EU-Gemeinschaftsberichts. Übersichtstabellen dokumentieren - in dieser Form erstmalig - die umfassenden Informationen zu den Vogelarten in Deutschland: - Listen zum Vorkommensstatus von Brut- und Rastvögeln - Bestandsgrößen heimischer Brutvogelarten und überwinternder Wasservögel - Bestandstrends von Brutvögeln über 12 und 25 Jahre für Deutschland und die Bundesländer - Bestandstrends überwinternder Wasservögel über 12 und 25 Jahre - Aktuelle Größe und Trends der Verbreitungsgebiete der Brutvögel - Bestandsgrößen der Triggerarten innerhalb der Europäischen Vogelschutzgebiete - Beeinträchtigungen und Gefährdungen sowie Erhaltungsmaßnahmen von Triggerarten Das Buch wird mit einer umfangreichen Quellendokumentation und einem Ausblick auf die Weiterentwicklung der Berichterstellung abgerundet.
Für das Jahr 2020 gab es klar definierte, national und international festgelegte Ziele zum Schutz der marinen biologischen Vielfalt und der Meeresumwelt insgesamt. Ausgehend von der vorliegenden Darstellung der aktuellen Zustände der marinen Schutzgüter ist jedoch zusammenfassend festzustellen, dass diese Schutzziele in der deutschen Nordsee nicht erreicht wurden. Auch in Gebieten, die speziell für den Schutz der marinen Arten und Lebensräume vorgesehen sind und in denen Naturschutz Vorrang hat, also in marinen Schutzgebieten und Nationalparks, wurden sie vielfach verfehlt. Hauptgrund sind die größtenteils nicht eingeschränkten ökonomisch begründeten Nutzungen mit ihren direkten und indirekten Auswirkungen. Eine ökologisch und ökonomisch nachhaltige Nutzung ist nach wie vor nicht erreicht. Es ist notwendig, auch auf politischer Ebene die Meeresnatur belastende Nutzungen wie die Fischerei einzuschränken, in die Meere gelangende Nähr- und Schadstoffe zu reduzieren, den Klimawandel an der Wurzel - dem hohen Energieverbrauch und CO2-Ausstoß - abzumildern und im marinen Bereich Schutzgebiete mit Nullnutzung zu etablieren, die dauerhaft echte Rückzugs- und Ruheräume für Arten garantieren.
Nationale und europarechtliche Vorgaben sowie internationale Übereinkommen bilden den rechtlichen Kontext für das biologische Monitoring des Bundes und der Länder in der deutschen Nordsee. Die Vielfalt der Monitoringmethoden reicht von benthosökologischen Untersuchungen mit Greifern und Dredgen über Planktonbeprobungen bis hin zu flugzeuggestützten Linien-Transekt-Erfassungen von Vögeln und Säugetieren und spiegelt die Vielfalt der zu überwachenden Schutzgüter wider - dies sind sowohl Populationen einzelner Arten wie Artengemeinschaften und Lebensräume. Aktuelle Herausforderungen umfassen die Anpassung der Monitoringmethodik an den Windparkausbau, die Entwicklung und den Einsatz minimalinvasiver Monitoringmethoden insbesondere in Schutzgebieten, die Erweiterung des Monitorings zur kausalen Interpretation beobachteter Trends und die Erweiterung des Monitorings auf weitere Arten und Flächen.