Heft 11
Durch den Klimawandel treten auch unter dem gemäßigten Klima Mitteleuropas verstärkt sommerliche heiße Dürren auf. Diese führen verbreitet zu Produktivitäts- und Vitalitätseinbußen und erhöhter Baummortalität im Wald sowie zu neuen Herausforderungen für die Forstwirtschaft. Eine Antwort der Forstwirtschaft auf diese Veränderungen ist der Ansatz, dürretolerantere gebietsfremde Ersatzbaumarten einzubringen. Im Artikel werden biologische Hintergründe erläutert, die zu einer begrenzten Dürretoleranz temperater Laubbaumarten führen, aber auch die Spielräume für die Auswahl potenzieller Ersatzbaumarten einengen. Risiken, die bei der verstärkten Einführung gebietsfremder Ersatzbaumarten z. B. für die Biodiversität und den Wasserhaushalt bestehen, müssen gegen mögliche Vorteile abgewogen werden. Hierzu müssen Ziele und Erfolgsaussichten des Anbaus von Ersatzbaumarten ausreichend sicher sein und einem langfristigen und nachhaltigen Anspruch genügen. In der Realität gibt es jedoch große Unsicherheiten, da die künftige Entwicklung des Klimas in weitem Maße vom Erfolg zukünftiger Klimaschutzmaßnahmen abhängt. Diese Unsicherheiten sprechen für eine vorsichtige Herangehensweise bei der Klimawandeladaptation der Waldwirtschaft.
Derzeit wird der Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) entlang bestehender und zukünftiger Verkehrswege vorangetrieben. Während die räumliche Bündelung von Verkehrswegen und PV-FFA zwar ggf. eine Neuzerschneidung von Flächen andernorts verhindern kann, kann eine unsachgemäße Bündelung die Barrierewirkung von Verkehrswegen auch erheblich vergrößern und die Zerschneidung von Lebensraumnetzen und Wildtierwegen verstärken. Infolge solcher nachteiliger Bündelung werden Austauschprozesse innerhalb von Metapopulationen und Tierwanderungen nachhaltig beeinträchtigt, was den Verlust der biologischen Vielfalt vorantreibt. Für den gesetzlich vorgeschriebenen umweltverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien sind daher spezifische naturschutzfachliche Standards zu beachten, deren frühzeitige und umfassende Berücksichtigung erheblich nachteilige Lebensraumfragmentierung vermeidet und zur Planungsbeschleunigung beiträgt. Die in diesem Beitrag vorgeschlagenen Standards umfassen u. a. den Verzicht auf wilddichte Zäune und die Erhaltung von Biotopverbundflächen entlang von Verkehrswegen sowie von ausreichend dimensionierten Korridoren zwischen und entlang von PV-FFA.
Unsere Landschaften und Ökosysteme haben sich mit dem Landnutzungswandel in den letzten Jahrzehnten stark verändert, aber auch Auswirkungen des Klimawandels werden deutlich. Während wertvolle Schutzgüter und Schutzgebiete standardisiert beobachtet werden, weist die Datenlage zu den Veränderungen der Gesamtlandschaft in Deutschland Lücken auf. Das Ökosystem-Monitoring (ÖSM) könnte zu deren Schließung beitragen. Es beinhaltet die wiederholte, systematische und flächendeckende Erfassung und Bewertung von Biotopen auf bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen. Hier werden Ergebnisse eines ersten Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (F + E-Vorhaben) zum ÖSM vorgestellt. In diesem F + E-Vorhaben wurde ein bundesweit einheitlicher Kartierschlüssel entwickelt und auf 224 Stichprobenflächen von 1 km² wurden die Biotop- und Nutzungstypen kartiert. Die Ergebnisse zeigen, dass das ÖSM robuste Hochrechnungen zur Fläche und zum Zustand der häufigen Biotope der Gesamtlandschaft liefern kann. In Verbindung mit bestehenden Monitoringprogrammen kann das ÖSM daher ein zentraler Baustein des Naturschutzmonitorings in Deutschland werden.
In vier alten Steinbrüchen der Baumberge (Nordrhein-Westfalen) wurden offene, spaltenreiche Abbauwände als Schwärm- und Winterquartier von mindestens acht Fledermausarten nachgewiesen. Der Nachweis erfolgte mithilfe einer Kombination verschiedener Methoden. Zur Beurteilung von Bestandsgrößen wurden Daten zweier bekannter Referenzquartiere mit herangezogen. Der so ermittelte Überwinterungsbestand in den vier Steinbrüchen liegt bei über 2.000 Individuen mit einem Anteil der Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) von 43 %, gefolgt von der Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) mit 24 %. Insbesondere der hohe Anteil der Bechsteinfledermaus, die im Anhang II der Fauna-Flora-Habitat(FFH)-Richtline aufgeführt ist, unterstreicht die hohe naturschutzfachliche Bedeutung dieses Winterquartiertyps. Ein Vorkommen solch individuenreicher Fledermausquartiere in alten Abbauwänden war in Deutschland bisher nicht bekannt. Vor geplanten Eingriffen in Steinbrüchen – auch bei bereits genehmigten Verfüllungen – muss grundsätzlich nach Fledermausquartieren gesucht werden, um ein Eintreten von Verbotstatbeständen des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) auszuschließen.