Naturschutz und Biologische Vielfalt
8
Die Erhaltung der Biologischen Vielfalt ist eine Naturschutzaufgabe von globaler Dimension. Welchen Beitrag mitteleuropäische Staaten oder auch einzelne Bundesländer dabei leisten können, ist nicht augenfällig und angesichts begrenzter Ressourcen sind Prioritätensetzungen unerlässlich, wenn die Mittel möglichst effektiv eingesetzt werden sollen. Artenvielfalt und genetische Vielfalt sind zwei Kernelemente der Biodiversität und stehen im Zentrum der Diskussion. Für jeden Staat und jedes Bundesland stellen sich in diesem Zusammenhang vor allem folgende Fragen: Für welche Arten und Populationen des eigenen Gebietes besteht aus globaler Perspektive eine besondere Erhaltungsverantwortung? Bei welchen Arten ist also eine erhöhte Aufmerksamkeit gefordert und sind nötigenfalls besondere Anstrengungen zu unternehmen, um den Weltbestand dieser Arten und deren genetische Vielfalt zu sichern? Verantwortlichkeitsanalysen der Fauna und Flora des Gebietes helfen diese Fragen zu beantworten. Jedes Land besitzt eine besondere Verantwortlichkeit für die Populationen von Tieren und Pflanzen, deren Erhaltung im Bezugsraum für das weltweite Überleben einer Art unverzichtbar ist. Diese lassen sich anhand des Verbreitungsbildes, der internationalen Gefährdungssituation und des Auftretens genetischer Besonderheiten im Gebiet genauer bestimmen und differenzieren. Bei einem Symposium im November 2003 wurde das Verantwortlichkeitskonzept von namhaften Experten verschiedener Tier- und Pflanzengruppen kritisch diskutiert. Die dabei erzielten Ergebnisse sind in einem Memorandum festgehalten, das im vorliegenden Tagungsband einschließlich des aktuellen Einstufungssystems publiziert und damit einer breiteren Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht wird. In den Einzelbeiträgen werden darüber hinaus sowohl methodische wie konzeptionelle Grundlagen der Verantwortlichkeitsanalyse behandelt als auch konkrete Anwendungen des Konzeptes bei wichtigen Artengruppen vorgestellt.
2
Die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom April 2002 enthält an zentraler Position (§ 3) eine Vorschrift zur Schaffung eines länderübergreifenden Biotopverbundes. Zur Umsetzung dieser Bestimmung hat ein Arbeitskreis der Länderfachbehörden für Naturschutz zusammen mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) ein einheitliches Konzept entwickelt. Ein zentrales Element dieses Konzepts ist die Erstellung eines gemeinsamen Katalogs geeigneter Auswahlkriterien für Biotopverbundflächen. Sie wurden in zwei Testläufen in Gebieten in Bayern und Nordrhein-Westfalen auf ihre Eignung hin überprüft. In diesem Band werden sowohl das Konzept als auch die Ergebnisse der Testläufe vorgestellt. Weiterhin sind Überlegungen zur geeigneten Sicherung von Biotopverbundflächen im Sinne von § 3 (4) dokumentiert. Schließlich wird eine Übersicht über mögliche Umsetzungsinstrumente gegeben.
5
Die Diskussion um einen zielführenden Instrumentenmix zum Erreichen des von der Bundesregierung angestrebten Zieles, die Flächeninanspruchnahme durch Siedlungs- und Verkehrsflächen bis zum Jahr 2020 auf 30 ha/Tag zu reduzieren, wird aktuell intensiv geführt. In der vorliegenden Veröffentlichung werden die diesbezüglichen Wirkungsweisen der für die Siedlungsentwicklung wesentlichen Planungs- und Prüfinstrumente analysiert. Dabei liegt der Fokus auf dem Naturschutz und der Landschaftspflege, aber auch auf den der Landwirtschaft zur Verfügung stehenden Instrumenten. Im Ergebnis werden, ausgehend von einer umfassenden Literaturanalyse, der Praxisanalyse in den Beispielregionen Kassel und Leipzig sowie der Einbeziehung von Konzepten zur Freiflächenentwicklung aus anderen Regionen (z.B. Regionalparks), Ansatzpunkte für einen besseren Freiflächenschutz in Verdichtungsräumen vorgestellt. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, welche gemeinsamen Interessen und Zielkongruenzen von Naturschutz und Landwirtschaft beim Freiflächenschutz zu erkennen sind und welche Möglichkeiten zur Kooperation es diesbezüglich verstärkt zu nutzen gilt.
3
Die vorliegende Veröffentlichung enthält die Beiträge einer Tagung aus dem Jahr 2003 zu dem Thema Implementation und Anwendung von naturschutzrechtlichen Instrumenten der EU-Ebene. Im Einzelnen werden die FFH-Richtlinie, die Richtlinie zur strategischen Umweltprüfung für Pläne und Programme (Konzept-UVP), die Wasserrahmenrichtlinie und die Europäische Landschaftskonvention diskutiert. In diesem Kontext wird auch die Landschaftsplanung - ein zentrales Planungsinstrument des deutschen Naturschutzrechts behandelt.
1
Risk hazard damage
(2004)
In der aktuellen Diskussion um Risiken der Agro-Gentechnik werden mögliche Gefahren für die Biologische Vielfalt noch zu wenig beachtet. Für die Einschätzung der Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen sind standardisierte Bewertungsgrundlagen und eine einheitliche Definition des Begriffs "Ökologischer Schaden" notwendig. Hierzu werden im vorliegenden Werk Anregungen aus internationaler Sicht gegeben. In die Beiträge sind Ergebnisse aus unterschiedlichen Forschungsrichtungen - z.B. der Risikoforschung und der Ethik - eingeflossen. Die Zusammenstellung der 20 Beiträge soll eine Grundlage für die Erarbeitung von Bewertungskriterien für gentechnisch veränderte Organismen aus Naturschutzsicht liefern.
4
Agrarumweltmaßnahmen haben sich seit Anfang der 1990er Jahre zu einem immer wichtigeren Standbein der Agrar(umwelt)politik entwickelt. Parallel zu diesem Bedeutungszuwachs wurden jedoch zunehmend konzeptionelle Defizite der Agrarumweltprogramme offensichtlich und damit eine kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit ihrer Maßnahmen gefordert. Die EU will diesen Evaluierungs- und Anpassungsprozess künftig noch verstärken. Dieser Aspekt wird durch die vorliegende Studie aufgegriffen. Aufbauend auf einer Synopse der Inhalte aller Agrarumweltprogramme in Deutschland werden die ihnen zugrunde liegenden Maßnahmen auf der Grundlage der VO (EG) 1257/99 einer methodisch fundierten Stärken-Schwächen-Analyse unterzogen. Besonderes Augenmerk ist auf ihre Wirksamkeit aus naturschutzfachlicher Sicht gerichtet. Es wird jedoch nicht nur auf die Ziel-Mittel-Beziehung abgestellt, sondern auch die jeweilige Inanspruchnahme durch die Landwirte berücksichtigt. Gerade die Bewertung der Maßnahmen im Bereich des Arten- und Biotopschutzes erweist sich hier als ausgesprochen vielschichtig. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass es einer deutlich stärkeren Differenzierung der Maßnahmen sowie einer flexibleren Anpassung des zur Verfügung stehenden Instrumentariums an die lokalen Bedingungen bedarf, damit Agrarumweltmaßnahmen nachhaltig wirksam sein können. Darüber hinaus sollten sie gezielt durch Maßnahmen aus anderen Bereichen - wie z.B. den Aufbau von Vermarktungsstrukturen, Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen - flankiert werden. Besondere Bedeutung kommt der kohärenten Ausgestaltung aller auf Natur und Umwelt direkt oder indirekt einwirkenden Instrumente zu, um Synergien zu nutzen, vor allem aber negative Einflüsse zu minimieren.
17
Die Bewahrung räumlich-funktionaler ökologischer Beziehungen ist eine vorrangige Aufgabe für die dauerhafte Sicherung der biologischen Vielfalt in Mitteleuropa. Räumliche Planungen wie die Siedlungsentwicklung oder der Verkehrswegeneu- und -ausbau, aber auch Agrarmaßnahmen beachten Verbundnotwendigkeiten häufig nur mangelhaft. Ein Grund dafür ist, dass eine Aufbereitung und Zusammenstellung des vorhandenen Wissens genauso fehlt wie dessen Nutzung für die Entwicklung eines bundesweiten Netzes und dessen kartographische Darstellung. Der vorliegende Band stellt den ersten Entwurf eines Grobkonzeptes für Lebensraumkorridore in Deutschland vor und fasst Referate und Ergebnisse einer Fachtagung zu diesem Thema zusammen. Damit wird mit diesem Schriftband der erste Schritt auf dem Weg zu einem bundesweit kohärenten Ansatz und dessen Eingliederung in ein Europäisches Ökologisches Netzwerk (Pan European Ecological Network, PEEN) gemacht.
15
Die Stadt Hannover entwickelte ein Konzept, wie in der Randzone zwischen Stadt und Land das Bedürfnis der Bevölkerung nach Naherholung mit den Interessen des Naturschutzes und einer ökologischen Landbewirtschaftung in Einklang gebracht werden kann - eine multifunktionale Landnutzung für den suburbanen Raum. Die Umsetzung dieses Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens wurde 2003 vorgestellt (s. Schriftenreihe "Angewandte Landschaftsökologie" des Bundesamtes für Naturschutz, Heft 57). In der vorliegenden Publikation werden die Ergebnisse der ökologischen, ökonomischen und soziologischen Begleituntersuchungen analysiert und bewertet. Zudem werden zahlreiche Empfehlungen für die Umsetzung von vergleichbaren Konzepten zur multifunktionalen Landnutzung gegeben.
29
Gentechnisch veränderte Pflanzen (GVP) müssen bei Inverkehrbringen gemäß EU-Gesetzgebung zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt und im Sinne der Umweltvorsorge langfristig überwacht werden. GVP-bedingte Veränderungen in der Umwelt müssen ermittelt, ausgewertet und bewertet werden. Für den Naturschutzbereich stehen dabei schädliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt im Vordergrund. Ob die Zielvorgaben eines Monitorings der Umweltwirkungen von GVP erreicht werden, hängt maßgeblich von der Auswahl geeigneter Indikatoren ab. Die Identifikation und Auswahl von faunistischen Indikatorarten für das GVO-Monitoring ist daher Gegenstand dieses Bandes. In Teil I werden auf Ursache-Wirkungs-Beziehungen basierende Vorschläge faunistischer Indikatoren detailliert untersucht, bewertet und nach ihrem Indikationspotenzial gewichtet. Dabei wird auf Vorarbeiten des Umweltbundesamtes zu einem Langzeitmonitoring von Umweltwirkungen transgener Kulturpflanzen aufgebaut. In Teil II werden zwei Risikoanalyse-Methoden vorgestellt, mit deren Hilfe fallspezifisch Indikatorarten für das GVO-Monitoring in einem wissenschaftlich transparenten und reproduzierbaren Prozess identifiziert und bewertet werden können.
21
Rote Listen sind heute im Naturschutz unverzichtbar. Über die Ursachen der Gefährdung von Arten erlauben die Roten Listen allein jedoch in der Regel keine genügenden Aussagen. Der Kenntnisstand zu Gefährdungsursachen ist für die einzelnen Arten sehr unterschiedlich und vielfach weit in spezifischer Fachliteratur verstreut dokumentiert oder nur den Spezialisten bekannt. Gerade diese Kenntnisse sind aber eine wesentliche Voraussetzung sowohl für die langfristige Sicherung der Artenvielfalt in Deutschland als auch für naturschutzfachliche Bewertungen in der Planungspraxis. In der vorliegenden Publikation wird der aktuelle Kenntnisstand zu Gefährdungsursachen von gefährdeten Arten (einschließlich der Arten der Vorwarnliste) aus insgesamt 10 planungsrelevanten Tiergruppen in Deutschland erstmals vergleichend zusammengestellt und analysiert. Im ersten Artikel des Bandes erfolgt ein Abriss der historischen Entwicklung der Analyse von Gefährdungsursachen auf nationaler und internationaler Ebene sowie eine Würdigung der im zweiten und Hauptteil des Bandes dargestellten Ergebnisse eines Forschungsprojektes im Kontext Roter Listen. Im Hauptteil des vorliegenden Bandes werden die Ergebnisse der Datenerhebung (Expertenbefragung und Literaturrecherche) zu den artspezifischen Gefährdungsursachen von Säugetieren, Vögeln, Reptilien, Amphibien, Lauf- und Wasserkäfern, Tag- und Dickkopffaltern, Heuschrecken, Libellen sowie Groß-Branchiopoden ("Urzeitkrebsen") ausführlich und anschaulich präsentiert. Damit wurde eine qualitativ gute Datenbasis als fachliche Grundlage für zukünftige effiziente Naturschutzaktivitäten geschaffen.