Naturschutz und Biologische Vielfalt
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Der Klimawandel ist einer der Hauptgründe für den prognostizierten weiteren Rückgang der weltweiten Biodiversität. Im Rahmen der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt hat sich Deutschland daher zum Ziel gesetzt, die Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt zu minimieren. Das Erreichen dieses Ziels wird jedoch durch artspezifische Reaktionen auf den Klimawandel erschwert. Im Rahmen eines vom Bundesamt für Naturschutz beauftragten F+E Vorhabens wurde in einem räumlich und taxonomisch breit gefächerten Ansatz die Anpassungskapazität von 50 naturschutzfachlich wichtigen Tierarten gegenüber dem Klimawandel in Deutschland untersucht und analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass viele dieser Arten sensibel auf die direkten und indirekten Folgen des Klimawandels reagieren werden und daher auf artspezifische Schutzmaßnahmen angewiesen sind. Habitate, die eines besonderen Schutzes bedürfen, um die untersuchten Arten erhalten zu können, sind insbesondere Moore, Quellen, feuchtes Grünland und Fließgewässer. Zudem sind viele der Arten auf strukturreiche, alte Laubwälder mit einem hohen Anteil an Totholz angewiesen. Da die meisten der 50 untersuchten Arten eine geringe Ausbreitungsfähigkeit besitzen, müssen ihre derzeitigen Lebensräume optimiert werden, damit zusätzlicher Stress in Folge des Klimawandels vor Ort besser toleriert werden kann. Dabei sind Maßnahmen besonders wichtig, die den Wasserhaushalt optimieren und Strukturreichtum mit unterschiedlichen Mikroklimaten fördern. Entsprechend der jeweiligen Ausbreitungsfähigkeit der Arten sollte zudem ein mehr oder weniger kleinräumiges Netz von geschützten Gebieten aufgebaut werden.
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In den letzten Jahren hat der Nutzungsdruck auf landwirtschaftliche Flächen in allen Regionen Deutschlands stark zugenommen, begleitet von einem starken Anstieg des Maisanbaus für Biogas und einem fast gänzlichen Rückgang der Stilllegungsflächen. Vor diesem Hintergrund wird die Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange auch beim Anbau von Energiepflanzen immer stärker gefordert. Als Indikatoren für die nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung dienen die Feldvögel, denn insbesondere der Bestandsrückgang der Bodenbrüter ist alarmierend. Anhand von Anbauversuchen wurden in zwei unterschiedlich strukturierten Landkreisen in Norddeutschland die Auswirkungen des Maisanbaus auf das Brutgeschehen von Bodenbrütern untersucht. In Zusammenarbeit mit Landwirten wurden alternative Kulturen wie Mischungen aus Getreide und Leguminosen, Sonnenblumen sowie ein- und mehrjährige Blühpflanzen, die alle auch zur Energieerzeugung genutzt werden können, über mehrere Jahre angebaut. Diese Kulturen wurden ebenso wie Maisflächen hinsichtlich ihrer Eignung als Brutlebensraum für Feldvögel untersucht, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Ermittlung des Bruterfolgs lag. Die Ergebnisse zur Revierdichte und zum Brutverlauf der Feldvögel bilden in Zusammenhang mit verschiedenen Habitatparametern die Grundlage für die Bewertung der untersuchten Kulturen. Die Daten wurden für die statistische Analyse aufbereitet und im Vergleich zu den häufigen Kulturen in der "Normallandschaft" ausgewertet. Anhand von Simulationsmodellen werden Prognosen zur Bestandsentwicklung der Feldvögel auf Ackerstandorten bei verschiedenen Nutzungsszenarien auf Landkreisebene vorgenommen. Modelle dieser Art, die über die bisherigen Analyseverfahren mit Daten zur Revierdichte hinausgehen und vor allem Daten zum Bruterfolg der Feldvögel berücksichtigen, sind für den Erhalt der Biodiversität in der Agrarlandschaft von größter Wichtigkeit
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Durch den Klimawandel wird es zu erheblichen Veränderungen der Biodiversität weltweit und in Deutschland kommen. Änderungen in der Phänologie, dem Verbreitungsmuster oder der Migration sind bei einer Reihe von Arten bereits nachweisbar. Damit wird es in Zukunft auch zu Veränderungen von Artengemeinschaften und deren Lebensräumen kommen. Ziel der hier vorgestellten Studie ist es, zur Abschätzung der Bedeutung von biotischen Interaktionen sowie von Extremereignissen für die Verbreitung von Arten in Zeiten des Klimawandels einen Beitrag zu leisten. Dazu wurden Verbreitungsmodelle für ausgewählte FFH-Tierarten sowie erstmals FFH-Lebensraumtypen erstellt und exemplarisch durch Berücksichtigung biotischer Interaktionspartner sowie Ausbreitungsdistanzen weiterentwickelt. Die Bedeutung biotischer Interaktionen für die Reaktion von Arten auf den Klimawandel konnte durch Analyse von Daten aus dem EVENT-Projekt der Universität Bayreuth belegt werden. Möglichkeiten zur Analyse von Lücken im Schutzgebietsnetz Natura 2000 konnten anhand einer Konnektivitätsanalyse für ausgewählte Lebensraumtypen gezeigt werden. Die Ergebnisse der Studie erhärten die stark zunehmende Bedeutung des Klimawandels für den Wandel von Biodiversität und Ökosystemen. Die Reaktionen einzelner Arten und erst recht Lebensgemeinschaften sind bisher aber erst in Ansätzen erforscht. Trotz dieser Unsicherheiten muss der Naturschutz bereits heute pro aktiv handeln und geeignete Strategien für die kommenden Jahrzehnte entwickeln. Die vorliegenden Ergebnisse stellen für die Akteure im Naturschutz eine wertvolle Informationsbasis dar, um darauf aufbauend konkrete Handlungsoptionen z. B. für eine robuste Anpassung des Managements von Schutzgebieten an den Klimawandel zu entwickeln.
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Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat im Jahre 2011 eine Tagung zu Good Practice-Beispielen des deutschen Nationalparkmanagements durchgeführt. Ziel war es, moderne und gute Managementbeispiele vorzustellen und einen Meinungsaustausch zwischen den Nationalparkverwaltungen dazu herzustellen. Die hier veröffentlichten Beiträge bilden ein breites und aktuelles Spektrum der vielfältigen Aufgaben von Nationalparkverwaltungen ab und sind geeignet, von anderen Nationalparken ggf. aufgegriffen zu werden. Schwerpunkte der Tagung bildeten das Arten- und Schalenwildmanagement, Aspekte der Nationalparkentwicklung inkl. deren Erfassung und Darstellung sowie übergeordnete Fragestellungen. Die Zusammenstellung der Beiträge in diesem Band dient auch als fachlicher Beitrag zum sog. Schutzgebietsprogramm gemäß den Beschlüssen der 7. Vertragsstaatenkonferenz des "Übereinkommens über die biologische Vielfalt" (CBD) im Jahre 2004.