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Analyse und Diskussion naturschutzfachlich bedeutsamer Ergebnisse der dritten Bundeswaldinventur
(2015)
Eine vielfältige Stadtnatur schützt und fördert die urbane Biodiversität und hat positive Auswirkungen auf Gesundheit und Wohlbefinden der Stadtbevölkerung. Die Städtebauförderung ist ein wichtiges Instrument für die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden, mit welchem auch Belange der biologischen Vielfalt in der Stadtentwicklung verankert werden können.
Künstliches Licht ist eine stetig wachsende Umweltbeeinträchtigung, für deren Eindämmung bislang kaum dezidierte Regelungen erlassen wurden. Der Beitrag untersucht, welche Instrumente das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum Schutz der Nacht bereithält. Dabei werden die Problemstellungen der geltenden Rechtslage, des allgemeinen und besonderen Gebietsschutzes sowie des allgemeinen und besonderen Artenschutzes herausgearbeitet. Darauf aufbauend werden Vorschläge unterbreitet, wie sich die rechtlichen Schutzinstrumente weiterentwickeln lassen. Diese Vorschläge reichen von der Erweiterung der Schutzziele auf den Schutz des Nachthimmels und der Nachtlandschaften über die Ausweisung und Erweiterung von Schutzgebieten bis hin zur in der Entwicklung befindlichen Lichtplanung. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Etablierung einer „Dunklen Infrastruktur“, die sich aus der Freihaltung des Außenbereichs von Lichtimmissionen, einer Ertüchtigung der Schutzregime in bestehenden Schutzgebieten und der Erarbeitung eines Biotopverbundkonzepts, das sich als „Dunkles Band“ beschreiben lässt, zusammensetzt.