Agrarumweltmaßnahmen haben sich seit Anfang der 1990er Jahre zu einem immer wichtigeren Standbein der Agrar(umwelt)politik entwickelt. Parallel zu diesem Bedeutungszuwachs wurden jedoch zunehmend konzeptionelle Defizite der Agrarumweltprogramme offensichtlich und damit eine kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit ihrer Maßnahmen gefordert. Die EU will diesen Evaluierungs- und Anpassungsprozess künftig noch verstärken. Dieser Aspekt wird durch die vorliegende Studie aufgegriffen. Aufbauend auf einer Synopse der Inhalte aller Agrarumweltprogramme in Deutschland werden die ihnen zugrunde liegenden Maßnahmen auf der Grundlage der VO (EG) 1257/99 einer methodisch fundierten Stärken-Schwächen-Analyse unterzogen. Besonderes Augenmerk ist auf ihre Wirksamkeit aus naturschutzfachlicher Sicht gerichtet. Es wird jedoch nicht nur auf die Ziel-Mittel-Beziehung abgestellt, sondern auch die jeweilige Inanspruchnahme durch die Landwirte berücksichtigt. Gerade die Bewertung der Maßnahmen im Bereich des Arten- und Biotopschutzes erweist sich hier als ausgesprochen vielschichtig. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass es einer deutlich stärkeren Differenzierung der Maßnahmen sowie einer flexibleren Anpassung des zur Verfügung stehenden Instrumentariums an die lokalen Bedingungen bedarf, damit Agrarumweltmaßnahmen nachhaltig wirksam sein können. Darüber hinaus sollten sie gezielt durch Maßnahmen aus anderen Bereichen - wie z.B. den Aufbau von Vermarktungsstrukturen, Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen - flankiert werden. Besondere Bedeutung kommt der kohärenten Ausgestaltung aller auf Natur und Umwelt direkt oder indirekt einwirkenden Instrumente zu, um Synergien zu nutzen, vor allem aber negative Einflüsse zu minimieren.
Das vorliegende Forschungsvorhaben "Kurzfassungen der Agrarumwelt- und Naturschutzprogramme nach der ELER-Verordnung - Fortschreibung und Aktualisierung" (FKZ 807 88 030) aktualisiert die Ergebnisse zweier vorhergehender Vorhaben. Eine Aktualisierung war notwendig, weil die ELER-Verordnung der Europäischen Union, die die neue Förderperiode einleitete, einen völlig neuen Rahmen für die EU-kofinanzierten Agrarumwelt- und Naturschutzprogramme vorgegeben hat. Allein dieser Umstand führte zu erheblichen Veränderungen in den Agrarumwelt- und Naturschutzprogrammen, die in Deutschland aufgrund der föderalen Struktur von den Bundesländern gestaltet werden. Gleichzeitig haben die Bundesländer bei der Überarbeitung ihrer Programme auf die Ergebnisse der Evaluierungen, auf positive wie negative Erfahrungen (Akzeptanz, Effizienz etc.) sowie auf veränderte finanzielle Spielräume reagiert. In Kapitel 2 erfolgt eine Definition bzw. Abgrenzung derjenigen Maßnahmen, die in die vorliegende Datenbank aufgenommen wurden. Kapitel 3 enthält eine aktuelle Übersicht über die Agrarumwelt- und Naturschutzprogramme der Bundesländer, die in der Regel als Richtlinien vorliegen. Eine Übersicht über die konkreten Inhalte dieser Richtlinien und die einzelnen Maßnahmen enthält Teil II dieses Berichts (tabellarische Kurzfassungen). Kapitel 4 gibt einen differenzierten Überblick welche Maßnahmen die Bundesländer in den Bereichen Ökologischer Landbau, Ackerbau, Gemüsebau und Dauerkulturen, Grünland, Schutz der Genressourcen, Umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren, Teichwirtschaft sowie bei den Pflege- und Naturschutzprogrammen (Erhalt des natürlichen Erbes) anbieten und wie sich die Gestaltung der Maßnahmen weiterentwickelt. Kapitel 5 fasst die Entwicklung sowie ihre Ursachen und Hintergründe zusammen, bewertet die Entwicklung und versucht einen Ausblick auf künftige Entwicklungen zu geben.