Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Ressorteinrichtungen des Bundes und der Länder im Bereich Forstwirtschaft und Naturschutz stellt Thesen zur Entwicklung eines nationalen Biodiversitätsmonitorings im Wald vor. Ziel des Monitorings ist es, umfassende, repräsentative Informationen zur biologischen Vielfalt in den Wäldern Deutschlands, zu den sie prägenden Einflussfaktoren ("Treibern") und zu deren Wirkungsweisen zu erfassen. Dabei stehen die Wechselwirkungen von Waldmanagement und Umweltfaktoren in Hinblick auf die Waldbiodiversität besonders im Fokus. Die gewonnenen Daten und Informationen sollen wichtige Grundlagen für ein biodiversitätsorientiertes, adaptives Waldmanagement liefern, die Wald- und Naturschutzpolitik des Bundes und der Länder unterstützen sowie nationale und internationale Berichterstattungspflichten abdecken. Schnittstellen zu anderen Monitoringprogrammen außerhalb des Waldes sollen den Anschluss an eine landnutzungsübergreifende Erfassung in größeren Raumeinheiten (Landschaften, Regionen) ermöglichen. Die Komplexität und der Aufwand des Monitorings erfordern eine Arbeits- und Aufgabenteilung vieler unterschiedlicher Akteure aus Wissenschaft, Verwaltung, Forst-wirtschaft und Naturschutz auf Bundes- und Landesebene. Ein Konzept-entwurf soll in einem erweiterten Kreis von Expertinnen, Experten und weiteren Akteuren diskutiert sowie schließlich als finaler Entwurf der Politik zur Entscheidung über eine Umsetzung vorgelegt werden.
Effektivität der Förderprogramme für Ackerwildkräuter in Südniedersachsen seit den 1980er-Jahren
(2023)
Im Jahr 2019 wurde eine Erfassung der Segetalflora auf 30 Äckern in Südostniedersachsen durchgeführt. Die Flächen wurden über staatliche Förderprogramme bis zu 30 Jahre lang ackerwildkrautgerecht bewirtschaftet, wobei die Förderung von 2014 bis 2022 auf der Agrarumweltmaßnahme (AUM) BS 3 "Mehrjährige Schonstreifen für Ackerwildkräuter" basierte. Es wurden 311 wild wachsende Gefäßpflanzenarten nachgewiesen, darunter 33 landesweit bestandsgefährdete Arten sowie 11 Arten der Vorwarnliste. 4 Segetalarten haben in Südostniedersachsen landesweit ihre einzigen Vorkommen. 33 Arten mit historischen Nachweisen konnten nicht bestätigt werden, sie sind aus dem Untersuchungsgebiet höchstwahrscheinlich überwiegend vor vielen Jahrzehnten oder sogar vor mehr als einem Jahrhundert verschwunden. Seit Beginn der Förderprogramme Ende der 1980er-Jahre ist nur noch eine Art verschollen. Probeflächen von 100 m² Größe auf extensiven Äckern wiesen durchschnittlich 2,8 bestandsgefährdete Segetalarten der Roten Liste Niedersachsen auf, auf konventionell bewirtschafteten Kontrolläckern hingegen 0,2. Eine Erfassung des Blütenreichtums auf 1-m²-Probeflächen ergab eine hohe Vielfalt, auf den Kontrollflächen fehlte dagegen ein Blütenangebot fast vollständig. Eine langjährig kontinuierliche ackerwildkrautschonende Bewirtschaftung hat zu einer erhöhten Diversität gefährdeter Segetalarten geführt. Diese Effekte verdeutlichen, dass zur Förderung der floristischen Diversität, inklusive eines diversen Blütenangebots, Kontinuität der Fördermaßnahmen von entscheidender Bedeutung ist. Insgesamt sind die Förderprogramme zur Erhaltung der Agrophytodiversität als sehr effektiv zu bewerten.
Bereits seit Ende der 1980er-Jahre gibt es in Niedersachsen Agrarumweltmaßnahmen (AUM) zur Förderung gefährdeter Ackerwildkräuter. In der Förderperiode von 2014 bis 2022 wurde hierzu die AUM BS 3 "Mehrjährige Schonstreifen für Ackerwildkräuter" angeboten. Im Landkreis Göttingen wurde mithilfe leitfadengestützter Interviews eine Befragung der an dieser AUM teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirte durchgeführt. Ziel war es, ihre Erfahrungen mit der Maßnahme sowie die Motivation für ihre Teilnahme zu evaluieren. Zudem wurde die Wahrnehmung der Befragten zur Entwicklung der lokalen Biodiversität dokumentiert. Für eine Teilnahme der Landwirtinnen und Landwirte am BS-3-Programm waren primär die ausreichende finanzielle Ausstattung und eine individuelle Biodiversitätsberatung ausschlaggebend. Darüber hinaus wurden bestehende Pachtverhältnisse und die Einstellung der Flächeneigentümerinnen und -eigentümer als Faktoren für die Entscheidungsfindung benannt. Die BS-3-Maßnahme und ihre Ausgestaltung wurde von den Landwirtinnen und Landwirten überwiegend positiv wahrgenommen. Konkrete Verbesserungsvorschläge für die Umsetzung in der kommenden Förderperiode waren u.a. eine digital gestützte Ausmessung der Förderflächen durch die Kontrollinstanzen, ein früherer Bewilligungsbescheid und die Möglichkeit der "Blindbestellung" (Bearbeitung ohne Neueinsaat).