Vertragsnaturschutz in Deutschland: Verwaltungs- und Kontrollprobleme sowie mögliche Lösungsansätze
(2003)
Mit freiwilligen Vereinbarungen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz werden wichtige Erfolge erzielt: Landwirte haben in Sachen Landschaftspflege berufliche Perspektiven entwickelt, in der Kulturlandschaft konnten Arten und Lebensräume in einigen Regionen gesichert werden. Dennoch ist gerade bei den Tier- und Pflanzenarten der offenen Feldflur nach wie vor ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Aus diesem Grund regte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Analyse erfolgreicher Ansätze zur Integration von mehr Arten- und Biotopschutz in den Förderprogrammen von Landwirtschaft und Naturschutz an. In dieser Analyse wurden mehr als 90 erfolgreiche Kooperationsprojekte zwischen Naturschutz und Landwirtschaft aus dem In- und Ausland ausgewertet. Ziel ist eine konkrete Hilfestellung und praktikable Vorschläge für die Weiterentwicklung der Agrarumweltprogramme und des Vertragsnaturschutzes. Das Projekt "Angebotsnaturschutz - Agrarumweltprogramme und Vertragsnaturschutz weiter entwickeln" liefert nun die Bausteine, wie das Instrumentarium der Agrarumweltprogramme und des Vertragsnaturschutzes fit für die Zukunft gemacht werden kann. Die Förderung und Entwicklung von Biodiversität in der Kulturlandschaft wird zum elementaren Bestandteil der Agrarumweltprogramme. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist, dass die öffentlichen Mittel für die landwirtschaftlichen Umweltförderprogramme gestärkt werden. Dazu gibt es aus dem In- und Ausland gut funktionierende Beispiele, die in dem vorliegenden Band beschrieben und aufbereitet sind. In der Gesamtheit flächendeckend umgesetzt können sie eine Trendumkehr des Rückgangs von Pflanzen- und Tierarten in der Agrarlandschaft bewirken.
Gemeinsame Agrarpolitik (GAP): Cross Compliance und Weiterentwicklung von Agrarumweltmaßnahmen
(2009)
Für den Schutz und die Entwicklung der biologischen Vielfalt im Agrarraum kommt der weiteren Integration von Natur- und Umweltaspekten in die Agrarpolitik eine zentrale Bedeutung zu. Die von der Produktion entkoppelten Direktzahlungen an Landwirte, die gleichzeitig an die Einhaltung von anderweitigen Verpflichtungen, die sogenannte Cross Compliance, gebunden sind, bieten auf Agrarflächen grundsätzlich eine Möglichkeit den Umwelt- und Naturschutz flächendeckend zu verbessern. Durch die umweltrelevanten Cross-Compliance-Bestimmungen, die seit 2005 sukzessive eingeführt wurden, nimmt die Direktzahlungs-Verordnung (VO (EG) 1782/2003) auch Einfluss auf die Ausgestaltung der Agrarumweltförderung der Gemeinsamen Agrarpolitik. Diese ist mit ihren auf Freiwilligkeit beruhenden Instrumenten Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz in den vergangenen 15 Jahren zu einem unverzichtbaren Instrument bei der Erreichung von konkreten Naturschutzzielen auf landwirtschaftlichen Flächen im Rahmen des integrativen Naturschutzes und bei der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie in Natura 2000 Gebieten entwickelt worden. Das o.g. Forschungsvorhaben liefert Aussagen über das grundsätzliche Zusammenspiel dieser beiden Politikinstrumente. Die Folgen der Umsetzung der Cross-Compliance-Bestimmungen auf die Agrarumweltförderung wurden mittels Literaturauswertung, Expertengesprächen und Experten-Workshops analysiert und die Wirkungen auf den Naturhaushalt bewertet. Die Ergebnisse die auch aus juristischer Sicht abgeleitet werden, liefern aus Naturschutzsicht wichtige Grundlagen für die Weiterentwicklung der agrarumweltpolitischen Steuerungsinstrumente zur Erreichung eines kohärenten Gesamtsystems der Gemeinsamen Agrarpolitik.