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Im Gegensatz zum Naturbegriff wurde der Technikbegriff im Naturschutz meist wenig systematisch und wenig differenziert berücksichtigt. Der erste Teil der Vilmer Thesen thematisiert begriffliche und philosophische Grundlagen von "Natur" und "Technik", "Natürlichkeit" und "Künstlichkeit" mit Bezug auf den Naturschutz. Anschließend werden die drei Praxisfelder "Gentechnik im Naturschutz", "naturnahe Produktionssysteme" und "Renaturierung" hinsichtlich konzeptioneller Aspekte und Bewertungsfragen kritisch in den Blick genommen. Angesichts zahlreicher und heterogener Technikangebote besteht die Notwendigkeit einer vorläufigen und ggf. revidierbaren Bewertung und Entscheidung über die Wünschbarkeit konkreter technischer Zugänge im Naturschutz. Nicht um den - falschen - Gegensatz Mensch/Technik vs. Natur sollte es bei Bewertungen und Entscheidungen gehen, sondern um unterschiedliche - und unterschiedlich gelingende - Mensch-Technik-Natur-Interaktionen.
Der vorliegende Beitrag stellt grundsätzliche Anforderungen an ein künftiges Monitoringprogramm für Gefäßpflanzenarten in Deutschland auf den existierenden 1 km2 großen bundesweit repräsentativen Stichprobenflächen (BRS-Flächen) zusammen. Konsequenzen der ursprünglich angewendeten Stratifizierung für das Erhebungsdesign werden evaluiert und Optionen für eine Beprobung mit permanenten oder nicht-permanenten Teilflächen oder Transekten dargestellt. Darauf aufbauend ergeben sich als Kernempfehlungen, die Beprobung auf Teilflächen durchzuführen und auf eine erneute Stratifizierung innerhalb der Stichprobenflächen zu verzichten. Die Teilflächen sollten permanent angelegt und nicht zu jedem Monitoringtermin erneut zufällig gewählt werden. Wir empfehlen, die Teilflächen als Quadrate und nicht als Transekte anzulegen. Zusätzlich sollten Vegetationsdauerflächen beprobt und Fernerkundungsdaten miteinbezogen werden. Mit einem so angelegten Monitoring wird es möglich sein, für ganz Deutschland repräsentative Aussagen zur Häufigkeit von Gefäßpflanzenarten und zur Veränderung dieser Häufigkeiten über die Zeit zu machen und daraus faktenbasierte Entscheidungsvorschläge für politisches Handeln und für die Naturschutzpraxis abzuleiten.
Trotz des voranschreitenden Biodiversitätsverlusts engagieren sich Unternehmen im Rahmen ihrer Gemeinwohlaktivitäten eher selten für den Naturschutz. Interviews aus dem Jahr 2017 und eine Online-Umfrage aus dem Jahr 2019 zeigten, dass die Firmen oftmals Prioritäten auf andere Umweltthemen legten, mitunter keinen Bezug zur Natur wahrnahmen und sich keinen oder nur geringen Eigennutz von einem Naturschutzengagement versprachen. Innerbetriebliche Herausforderungen - wie fehlende Zeit, fehlendes Geld und Rechtfertigungsdruck für freiwillige Ausgaben - stellten weitere Hürden dar. Zudem empfanden die Unternehmen nur einen geringen gesellschaftlichen Druck, sich für den Naturschutz einzusetzen - allerdings prognostizierten sie zukünftig steigende Erwartungen von allen Interessengruppen. Um manche der empfundenen Hemmnisse abzubauen und das Engagement zu fördern, könnten Naturschutzakteure - sofern möglich - Projektziele hinsichtlich Biodiversität und Ökosystemleistungen definieren, Projekte transparent verorten, den Finanzierungsbedarf erklären, einen niedrigschwelligen Einstieg ermöglichen und förderfähige Projekte über Online-Plattformen sichtbar machen.
Um geeignete Maßnahmen für die Insektenförderung auf Landesebene zu gestalten, sind einheitliche und zielführende Kriterien notwendig. Diese müssen die Wirksamkeit der Maßnahmen für verschiedene Insektengruppen, die praktische Umsetzbarkeit und die Akzeptanz bei Landwirtinnen und Landwirten sowie mögliche Synergien und Konflikte mit anderen Zielen des Natur- und Umweltschutzes einschließen. Um einen breit angelegten und wirksamen Insektenschutz zu realisieren, ist es zudem erforderlich, individuelle Anpassungen zu ermöglichen und landwirtschaftliche Betriebe naturschutzfachlich zu beraten. Die Umsetzung von lnsektenschutzmaßnahmen muss angemessen honoriert werden und die infrastrukturellen sowie gesellschaftlichen Voraussetzungen müssen berücksichtigt werden. Die in Brandenburg entwickelte Strategie zur Bewertung von lnsektenschutzmaßnahmen stellt eine Grundlage für die Entwicklung einheitlicher Kriterien in Deutschland dar.
Klimawandel und Natura 2000
(2022)
Die Intensivierung der Landnutzung und der Klimawandel haben zu einem großen Teil synergistisch wirkende negative Effekte auf Lebensräume und Artengemeinschaften. Davon sind auch Lebensraumtypen (LR1) und Arten der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der EU betroffen. Wenn sich der Erhaltungszustand der LRT und Arten der FFH-RL verschlechtert, sind Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Damit die Maßnahmen zielgerichtet konzipiert und Prioritäten für diese abgeleitet werden können, ist es erforderlich, Klimawandel und Nutzungsintensivierung als Ursachen getrennt zu beurteilen. Negative, überwiegend klimawandelinduzierte Entwicklungen sind dabei in vielen Fällen mit den herkömmlichen Naturschutzinstrumenten kaum aufzuhalten. Deshalb müssen etablierte Naturschutzinstrumente überdacht und auch die FFH-RL muss ggf. flexibilisiert werden. Schon vorhandenes Wissen aus der Forschung muss evidenzbasiert in neu konzipierten Managementmaßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden und dort, wo noch Wissen fehlt, müssen hypothesenbasiert neu konzipierte Managementmaßnahmen erprobt werden. Der vorliegende Beitrag adressiert anhand von Fallbeispielen klimawandelinduzierte Probleme in der FFH-RL und stellt für diese Probleme evidenz- und hypothesenbasiert an den Klimawandel angepasste Maßnahmenkonzepte zur Diskussion.
Im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes (NHWSP) gibt es Planungen zu einer Deichrückverlegung im Fauna-FloraHabitat( FFH)-Gebiet "Aland-Elbe-Niederung nördlich von Seehausen" (Biosphärenreservat "Mittelelbe", Sachsen-Anhalt). Im vorliegenden Beitrag wird eine alternative Deichtrasse zur behördlich vorgesehenen Trasse vorgeschlagen. Hierbei würde der erst vor wenigen Jahrzehnten abgedeichte Garbe-Polder seine historische Funktion als Überschwemmungsraum für Elbhochwässer wiedererhalten. Die bei Elbhochwässern überflutbare Fläche würde dadurch von etwa 450 ha auf etwa 1.500 ha wachsen. Zudem würde die vollständig neu zu erbauende Deichstrecke um mehr als die Hälfte verkürzt werden, wenn ein vorhandener Deich lediglich verstärkt wird. Eingriffe in die Landschaft würden reduziert und geschützte Lebensraumtypen im Gegensatz zur kleinräumigeren Variante der behördlich vorgesehenen Trassenführung nicht durchschnitten und beeinträchtigt werden. Durch die weitgehende Erniedrigung der vorhandenen Deiche würde der Scheitel extremer Elbhochwässer gekappt werden. Zur Integration von Hochwasser- und Naturschutz sollte ein Überschwemmungsmanagement orientiert am alljährlichen Hochwasserrhythmus erfolgen. Die Managementvorschläge sollten auch auf andere vorhandene oder geplante Flutpolder, die üblicherweise bislang ausschließlich dem Hochwasserschutz dienen, übertragen werden. Dies würde die negativen Folgen, per zunehmenden Tendenz zu niedrigen oder ausbleibenden Elbhochwässern mindern und der ökologischen Stabilisierung der Auen an der Mittelelbe dienen. Im Zusammenhang mit räumlich nahe gelegenen Naturschutzgroßprojekten des Bundesamts für Naturschutz (BfN) und FFH-Schutzgebieten würde im UNESCO-Biosphärenreservat "Flusslandschaft Elbe" einer der vielfältigsten, länderübergreifend beide Elbseiten einschließenden Biotopverbünde mit den charakteristischen Ökosystemen des Unteren Mittelelbtals entstehen.