Naturschutz und Biologische Vielfalt
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Mit freiwilligen Vereinbarungen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz werden wichtige Erfolge erzielt: Landwirte haben in Sachen Landschaftspflege berufliche Perspektiven entwickelt, in der Kulturlandschaft konnten Arten und Lebensräume in einigen Regionen gesichert werden. Dennoch ist gerade bei den Tier- und Pflanzenarten der offenen Feldflur nach wie vor ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Aus diesem Grund regte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Analyse erfolgreicher Ansätze zur Integration von mehr Arten- und Biotopschutz in den Förderprogrammen von Landwirtschaft und Naturschutz an. In dieser Analyse wurden mehr als 90 erfolgreiche Kooperationsprojekte zwischen Naturschutz und Landwirtschaft aus dem In- und Ausland ausgewertet. Ziel ist eine konkrete Hilfestellung und praktikable Vorschläge für die Weiterentwicklung der Agrarumweltprogramme und des Vertragsnaturschutzes. Das Projekt "Angebotsnaturschutz - Agrarumweltprogramme und Vertragsnaturschutz weiter entwickeln" liefert nun die Bausteine, wie das Instrumentarium der Agrarumweltprogramme und des Vertragsnaturschutzes fit für die Zukunft gemacht werden kann. Die Förderung und Entwicklung von Biodiversität in der Kulturlandschaft wird zum elementaren Bestandteil der Agrarumweltprogramme. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist, dass die öffentlichen Mittel für die landwirtschaftlichen Umweltförderprogramme gestärkt werden. Dazu gibt es aus dem In- und Ausland gut funktionierende Beispiele, die in dem vorliegenden Band beschrieben und aufbereitet sind. In der Gesamtheit flächendeckend umgesetzt können sie eine Trendumkehr des Rückgangs von Pflanzen- und Tierarten in der Agrarlandschaft bewirken.
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Rote Listen sind heute im Naturschutz unverzichtbar. Über die Ursachen der Gefährdung von Arten erlauben die Roten Listen allein jedoch in der Regel keine genügenden Aussagen. Der Kenntnisstand zu Gefährdungsursachen ist für die einzelnen Arten sehr unterschiedlich und vielfach weit in spezifischer Fachliteratur verstreut dokumentiert oder nur den Spezialisten bekannt. Gerade diese Kenntnisse sind aber eine wesentliche Voraussetzung sowohl für die langfristige Sicherung der Artenvielfalt in Deutschland als auch für naturschutzfachliche Bewertungen in der Planungspraxis. In der vorliegenden Publikation wird der aktuelle Kenntnisstand zu Gefährdungsursachen von gefährdeten Arten (einschließlich der Arten der Vorwarnliste) aus insgesamt 10 planungsrelevanten Tiergruppen in Deutschland erstmals vergleichend zusammengestellt und analysiert. Im ersten Artikel des Bandes erfolgt ein Abriss der historischen Entwicklung der Analyse von Gefährdungsursachen auf nationaler und internationaler Ebene sowie eine Würdigung der im zweiten und Hauptteil des Bandes dargestellten Ergebnisse eines Forschungsprojektes im Kontext Roter Listen. Im Hauptteil des vorliegenden Bandes werden die Ergebnisse der Datenerhebung (Expertenbefragung und Literaturrecherche) zu den artspezifischen Gefährdungsursachen von Säugetieren, Vögeln, Reptilien, Amphibien, Lauf- und Wasserkäfern, Tag- und Dickkopffaltern, Heuschrecken, Libellen sowie Groß-Branchiopoden ("Urzeitkrebsen") ausführlich und anschaulich präsentiert. Damit wurde eine qualitativ gute Datenbasis als fachliche Grundlage für zukünftige effiziente Naturschutzaktivitäten geschaffen.
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Agrarumweltmaßnahmen haben sich seit Anfang der 1990er Jahre zu einem immer wichtigeren Standbein der Agrar(umwelt)politik entwickelt. Parallel zu diesem Bedeutungszuwachs wurden jedoch zunehmend konzeptionelle Defizite der Agrarumweltprogramme offensichtlich und damit eine kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit ihrer Maßnahmen gefordert. Die EU will diesen Evaluierungs- und Anpassungsprozess künftig noch verstärken. Dieser Aspekt wird durch die vorliegende Studie aufgegriffen. Aufbauend auf einer Synopse der Inhalte aller Agrarumweltprogramme in Deutschland werden die ihnen zugrunde liegenden Maßnahmen auf der Grundlage der VO (EG) 1257/99 einer methodisch fundierten Stärken-Schwächen-Analyse unterzogen. Besonderes Augenmerk ist auf ihre Wirksamkeit aus naturschutzfachlicher Sicht gerichtet. Es wird jedoch nicht nur auf die Ziel-Mittel-Beziehung abgestellt, sondern auch die jeweilige Inanspruchnahme durch die Landwirte berücksichtigt. Gerade die Bewertung der Maßnahmen im Bereich des Arten- und Biotopschutzes erweist sich hier als ausgesprochen vielschichtig. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass es einer deutlich stärkeren Differenzierung der Maßnahmen sowie einer flexibleren Anpassung des zur Verfügung stehenden Instrumentariums an die lokalen Bedingungen bedarf, damit Agrarumweltmaßnahmen nachhaltig wirksam sein können. Darüber hinaus sollten sie gezielt durch Maßnahmen aus anderen Bereichen - wie z.B. den Aufbau von Vermarktungsstrukturen, Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen - flankiert werden. Besondere Bedeutung kommt der kohärenten Ausgestaltung aller auf Natur und Umwelt direkt oder indirekt einwirkenden Instrumente zu, um Synergien zu nutzen, vor allem aber negative Einflüsse zu minimieren.
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Der Klimawandel ist einer der Hauptgründe für den prognostizierten weiteren Rückgang der weltweiten Biodiversität. Im Rahmen der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt hat sich Deutschland daher zum Ziel gesetzt, die Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt zu minimieren. Das Erreichen dieses Ziels wird jedoch durch artspezifische Reaktionen auf den Klimawandel erschwert. Im Rahmen eines vom Bundesamt für Naturschutz beauftragten F+E Vorhabens wurde in einem räumlich und taxonomisch breit gefächerten Ansatz die Anpassungskapazität von 50 naturschutzfachlich wichtigen Tierarten gegenüber dem Klimawandel in Deutschland untersucht und analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass viele dieser Arten sensibel auf die direkten und indirekten Folgen des Klimawandels reagieren werden und daher auf artspezifische Schutzmaßnahmen angewiesen sind. Habitate, die eines besonderen Schutzes bedürfen, um die untersuchten Arten erhalten zu können, sind insbesondere Moore, Quellen, feuchtes Grünland und Fließgewässer. Zudem sind viele der Arten auf strukturreiche, alte Laubwälder mit einem hohen Anteil an Totholz angewiesen. Da die meisten der 50 untersuchten Arten eine geringe Ausbreitungsfähigkeit besitzen, müssen ihre derzeitigen Lebensräume optimiert werden, damit zusätzlicher Stress in Folge des Klimawandels vor Ort besser toleriert werden kann. Dabei sind Maßnahmen besonders wichtig, die den Wasserhaushalt optimieren und Strukturreichtum mit unterschiedlichen Mikroklimaten fördern. Entsprechend der jeweiligen Ausbreitungsfähigkeit der Arten sollte zudem ein mehr oder weniger kleinräumiges Netz von geschützten Gebieten aufgebaut werden.
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Der Klimawandel ist einer der Hauptgründe für den prognostizierten weiteren Rückgang der weltweiten Biodiversität. Im Rahmen der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt hat sich Deutschland daher zum Ziel gesetzt, die Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt zu minimieren. Bereits heute können vielfältige klimainduzierte Veränderungen in der Ausbreitung und im Verhalten von Tier- und Pflanzenarten festgestellt werden. Vor allem Arten, die an kältere und feuchtere Bedingungen angepasst sind, und insbesondere spezialisierte Arten mit geringer Standorttoleranz sind durch den Klimawandel gefährdet. Umgekehrt können sich Verbreitungsareale von Wärme liebenden Arten nach Deutschland hinein ausdehnen. Im Hinblick auf die zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels werden voraussichtlich Anpassungen und veränderte Schwerpunktsetzungen im Artenschutz notwendig werden. Im Rahmen eines vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) beauftragten F+E-Vorhabens wurden Perspektiven und Strategien für den Artenschutz in Deutschland unter dem Einfluss des Klimawandels ermittelt und analysiert. Ein Schwerpunkt lag auf der Synthese der in den letzten 10 Jahren durch das BfN durchgeführten Ufoplan-Vorhaben, in denen spezifische Fragestellungen zu den Auswirkungen des Klimawandels auf Pflanzen- und Tierarten mithilfe von Modellierungen, Klimasensitivitätsanalysen und Untersuchungen zur Anpassungskapazität bearbeitet wurden. Zusätzlich wurden Publikationen und Vorschläge Dritter zum Themenbereich recherchiert und in die Betrachtung und Analyse einbezogen.
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Zum Schutz der küstenfern überwinternden und mausernden See- und Wasservögel wurde 2005 in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (12-200 Seemeilenzone) je ein Teilbereich von Nord- und Ostsee als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Diese beiden Gebiete, die "Östliche Deutsche Bucht" und die "Pommersche Bucht", sind Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzwerks Natura 2000 und zählen mit insgesamt mehr als 5000 qkm zu den größten Vogelschutzgebieten Europas. Für die Entwicklung der gebietsspezifischen Managementpläne werden in diesem Buch die wissenschaftlichen Grundlagen über die Ökologie der nach europäischem Recht geschützten Vogelarten dargestellt. Dies geschieht anhand einer Zusammenfassung von neuen und bestehenden Daten über die biologischen Charakteristika der 27 für die Gebiete bedeutsamsten Arten. Eine vergleichbare Zusammenstellung fehlte bislang, ist aber eine wesentliche Voraussetzung, um für jede Art spezifische Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Zusätzlich werden auf der Grundlage ihrer morphologischen, verhaltensbiologischen und ernährungsökologischen Eigenschaften die spezifischen Empfindlichkeiten der Arten gegenüber menschlichen Aktivitäten im Meer abgeleitet. Die Artensteckbriefe der See- und Wasservögel in Nord- und Ostsee fassen das bestehende Wissen für die Praxis zusammen und sind eine essentielle Grundlage für die Entwicklung von Schutzmaßnahmen und die Bewertung von Eingriffen in die Lebensräume der Seevögel auf dem Meer.
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Die gesellschaftliche Wertschätzung verschiedener Nutzungen von Flüssen und ihren Auen hat sich gewandelt. Naturschutz und Hochwasserschutz haben durch die katastrophalen Auswirkungen von Überschwemmungen und den fortschreitenden Verlust der biologischen Vielfalt an Bedeutung gewonnen. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie verlangt grundsätzlich die Erreichung eines guten Zustandes der Fließgewässer. Gleichzeitig verstärkt der Klimawandel den Druck zur Nutzung der Wasserkraft, Flüsse werden weiterhin als Verkehrsträger benötigt und die Bevölkerung nutzt die Flusslandschaften verstärkt zur Erholung. Maßnahmen zur Renaturierung der Flüsse müssen deshalb einer Vielzahl unterschiedlicher Ansprüche gerecht werden. Vor diesem Hintergrund werden in dieser Veröffentlichung 37 "Gute Beispiele" für Projekte des naturverträglichen Hochwasserschutzes, des Auenschutzes und der ökologisch optimierten Wasserkraftnutzung vorgestellt, die als Impulsgeber für neue Projekte dienen sollen. In Form von Steckbriefen werden die wichtigsten Fakten zu diesen Projekten dargestellt. Erfolge werden ebenso aufgezeigt wie Umsetzungsschwierigkeiten. Der Band ermöglicht einen schnellen Einblick in die Projekte und soll die Nutzung der Ergebnisse für die Umsetzung zukünftiger Projekte erleichtern.
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1970 entstand im Bayerischen Wald der erste deutsche Nationalpark. Seitdem ist die Zahl der Nationalparks auf insgesamt 16 gestiegen. Schon diese Zahl lässt eine Erfolgsgeschichte vermuten. Auch wenn die meisten Nationalparks heute über eine hohe Akzeptanz verfügen, so starten diese Großschutzgebiete doch vielfach unter äußerst schwierigen Bedingungen. Ein interdisziplinäres Wissenschaftsteam analysierte die Ausweisungsverfahren der Nationalparks im schleswig-holsteinischen und niedersächsischen Wattenmeer, im niedersächsischen Teil des Harzes und in der Eifel sowie den gescheiterten Versuch im Siebengebirge. Jenseits der klassischen Konflikte mit den konkurrierenden Landnutzern stand dabei im Mittelpunkt, wie sich die Ausweisungsbehörden und die Politik um Akzeptanz bei der wirtschaftlich nicht unmittelbar betroffenen Bevölkerung in der Region bemühten. Probleme ergaben sich bei der Kommunikation und bezüglich der Erwartungshaltungen hinsichtlich Transparenz und Partizipation. Hierzu und zu den anderen Konfliktbereichen legt das Wissenschaftsteam Empfehlungen zu Akzeptanzsteigerung bei zukünftigen Ausweisungsverfahren vor. Einen besonderen Schub erfuhr der großflächige Gebietsschutz 1990 durch das Nationalprogramm der DDR. Ein gesonderter Beitrag würdigt dieses Programm anlässlich des 25. Jahrestages seiner Verabschiedung.
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Durch den Klimawandel wird es zu erheblichen Veränderungen der Biodiversität weltweit und in Deutschland kommen. Änderungen in der Phänologie, dem Verbreitungsmuster oder der Migration sind bei einer Reihe von Arten bereits nachweisbar. Damit wird es in Zukunft auch zu Veränderungen von Artengemeinschaften und deren Lebensräumen kommen. Ziel der hier vorgestellten Studie ist es, zur Abschätzung der Bedeutung von biotischen Interaktionen sowie von Extremereignissen für die Verbreitung von Arten in Zeiten des Klimawandels einen Beitrag zu leisten. Dazu wurden Verbreitungsmodelle für ausgewählte FFH-Tierarten sowie erstmals FFH-Lebensraumtypen erstellt und exemplarisch durch Berücksichtigung biotischer Interaktionspartner sowie Ausbreitungsdistanzen weiterentwickelt. Die Bedeutung biotischer Interaktionen für die Reaktion von Arten auf den Klimawandel konnte durch Analyse von Daten aus dem EVENT-Projekt der Universität Bayreuth belegt werden. Möglichkeiten zur Analyse von Lücken im Schutzgebietsnetz Natura 2000 konnten anhand einer Konnektivitätsanalyse für ausgewählte Lebensraumtypen gezeigt werden. Die Ergebnisse der Studie erhärten die stark zunehmende Bedeutung des Klimawandels für den Wandel von Biodiversität und Ökosystemen. Die Reaktionen einzelner Arten und erst recht Lebensgemeinschaften sind bisher aber erst in Ansätzen erforscht. Trotz dieser Unsicherheiten muss der Naturschutz bereits heute pro aktiv handeln und geeignete Strategien für die kommenden Jahrzehnte entwickeln. Die vorliegenden Ergebnisse stellen für die Akteure im Naturschutz eine wertvolle Informationsbasis dar, um darauf aufbauend konkrete Handlungsoptionen z. B. für eine robuste Anpassung des Managements von Schutzgebieten an den Klimawandel zu entwickeln.
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Vom Klimawandel sind alle Organismen betroffen. Bekannt geworden ist vor allem die Ausbreitung spektakulär bunter Arten, wie dem Bienenfresser. Es gibt aber auch "Verlierer" des Klimawandels. Gerade kälteliebende Tiere, wie Arten des Gebirges (z. B. der Alpensalamander) und Arten der Moore (z. B. die Hochmoor-Mosaikjungfer) sowie Bewohner von Quellen (z. B. die Rhön-Quellschnecke) gehören zu den Arten, die vom Klimawandel negativ betroffen sein können. Das BfN legt nun eine Studie vor, die einen Überblick über die aktuelle Forschung und Literatur zu den Auswirkungen des Klimawandels auf Zielarten des zoologischen Artenschutzes, aber auch die Fauna Deutschlands insgesamt gibt. Als Zielarten vertiefter Analysen wurden gesetzlich streng geschützte Arten, Arten der Anhänge II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie Tierarten für die Deutschland eine hohe globale Erhaltungs-Verantwortlichkeit besitzt, ausgewählt. Für diese über 500 Arten bzw. Unterarten wurde mit einer in der Studie entwickelten Klimasensibilitätsanalyse das Klimawandelrisiko bewertet. Dazu wurden 8 Kriterien verwendet, die klimarelevante Eigenschaften der Arten erfassen und einheitlich gewichten: Biotopbindung, (thermisch-)ökologische Amplitude, Migrationsfähigkeit, Arealgröße, aktuelle Bestandessituation, Vorkommen in Klimawandel-sensiblen Zonen (z. B. dem Küstenbereich), Vermehrungsrate und Rote Liste-Status. In einigen Fällen wurde eine Experteneinschätzung durchgeführt. Der Großteil der betrachteten Arten (77 %) wurde aufgrund ihrer Klimasensibilität in die mittlere Risikostufe eingestuft, für 55 Arten (11 %) wurde ein geringes Risiko und für 63 Arten (12 %) ein hohes Risiko festgestellt. Die meisten Hochrisiko-Arten wurden in der Gruppe der Schmetterlinge (Tag- und Nachtfalter), gefolgt von Weichtieren und Käfern festgestellt. Naturräume mit besonders vielen klimasensiblen Arten wurden in Süd-, Südwest- und Nordostdeutschland identifiziert. Aus den Ergebnissen der Studie werden Handlungs- und Forschungsbedarf für den zoologischen Artenschutz, aber auch den Naturschutz insgesamt abgeleitet.
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Bat migrations in Europe
(2005)
Seit 1932 erforschen Wissenschaftler die Wanderungen der europäischen Fledermäuse zwischen ihren Sommer- und Winterlebensräumen, indem sie den kleinen Säugetieren Metallklammern an die Flügel heften, auf denen ein Nummerncode eingraviert ist. Die vorliegenden Beringungs- und Wiederfunddaten von Fledermäusen wurden nun ausgewertet. In Europa wurden bisher etwa eine Million Fledermäuse markiert. 7.366 Wiederfunde wurden ausgewertet, die in größerer Entfernung vom Markierungsort gelungen waren. Die Ergebnisse zeigen, dass die 36 untersuchten Fledermausarten Europas in drei Gruppen unterteilt werden können: 1. Fernwanderer, die alljährlich 1.500 bis 2.000 km weit zwischen ihren Sommer- und Überwinterungsgebieten hin- und herfliegen (Abendsegler, Kleinabendsegler, Rauhautfledermaus und Zweifarbfledermaus), 2. regionale Wanderer, die über Entfernungen von 100 bis 800 km wandern (z.B. Großes Mausohr, Mopsfledermaus, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus), und 3. stationäre Arten, die keine weiten Wanderungen durchführen (z.B Kleine Hufeisennase, Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr). Über einige Fledermausarten ist noch so wenig bekannt, dass sie keiner der drei Gruppen zugeordnet werden können (z.B. Riesenabendsegler und Mückenfledermaus). Eine von Lettland nach Kroatien geflogene Rauhautfledermaus hält mit 1.905 km einen Weltrekord. In der Publikation wird auch die Geschichte der Fledermausmarkierung in Europa zusammengefasst und eine Übersicht über die entsprechenden Forschungsaktivitäten in 23 Staaten gegeben.
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Die Meere vor Deutschlands Küsten werden durch stoffliche Einträge und zunehmend auch durch direkte menschliche Aktivitäten belastet - insbesondere durch die Fischerei, die Erkundung sowie den Abbau von Rohstoffen und die Errichtung von Offshore-Installationen wie z.B. Offshore-Windenergieanlagen. Darüber hinaus sind schon heute Auswirkungen des anthropogenen Klimawandels auf die marinen Ökosysteme erkennbar. Als Beitrag zum europäischen Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 wurden in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee im Jahr 2004 acht Meeresschutzgebiete mit einer Fläche von über 10.000 qkm ausgewiesen. Der rechtliche Schutz, der durch die Ausweisung entsteht, ist jedoch noch nicht ausreichend. Daher erarbeitet das Bundesamt für Naturschutz derzeit umfassende Managementpläne für diese Meeresschutzgebiete unter Berücksichtigung aller relevanten menschlichen Nutzungen. Dieses Buch wurde als wissenschaftliche Grundlage für die Managementpläne entwickelt und fasst hierfür Informationen über die geschützten marinen Arten und Biotope zusammen. In Form von einzelnen Steckbriefen für jedes Schutzgut werden die wesentlichen biologischen und ökologischen Charakteristika sowie Verbreitung und Vorkommen in Deutschland dargestellt. Darauf aufbauend werden in Einzelanalysen die spezifischen Empfindlichkeiten dieser Schutzgüter gegenüber menschlichen Aktivitäten im Meer und den erwarteten Auswirkungen des Klimawandels abgeleitet. Das Handbuch richtet sich an das Fachpublikum und an die Öffentlichkeit und soll für Bewertungen im Rahmen von Genehmigungsverfahren und für die Entwicklung von Schutzmaßnahmen im Meer dienen.
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Nach Baugesetzbuch sollen die Bestandsaufnahmen und Bewertungen vorliegender Landschaftspläne in der Umweltprüfung von Bauleitplänen herangezogen werden. Darüber hinaus ist die Berücksichtigung der in Landschaftsplänen festgelegten Ziele festgesetzt. Landschaftspläne liefern daher umfassende Beiträge zum Umweltbericht für Bauleitpläne. In der Planungspraxis besteht ein intensiver Beratungsbedarf zum Zusammenspiel von kommunaler Landschaftsplanung und Flächennutzungsplanung mit SUP. Diese Studie liefert Praxiserfahrungen zu diesem Zusammenspiel und leistet damit einen Beitrag zu einer nachhaltigen und umweltverträglichen Flächennutzungsplanung. Im Rahmen der Fortschreibung der Landschafts- und Flächennutzungsplanung der Verbandsgemeinde Obere Kyll bestand die Möglichkeit, die qualitativen und quantitativen Daten des Landschaftsplans von 1992 mit den aktuellen des Landschaftsplans von 2005 zu vergleichen und in Zusammenhang mit der Umweltüberwachung auf F-Planebene nach § 4c BauGB und der Umweltbeobachtung nach § 12 BNatSchG zu setzen. Damit wurde erprobt, wie in Zukunft mit der Fortschreibung von Landschaftsplänen ein Beitrag zur Umweltüberwachung, aber bottom-up auch zur übergeordneten Umweltbeobachtung, geleistet werden kann.
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Die Landschaftsplanung befindet sich in einer Situation, in der sowohl eine Konsolidierung des bisher Erreichten als auch eine perspektivische Weiterentwicklung notwendig sind. Die zu berücksichtigenden Aufgaben und die darauf bezogene Ausgestaltung der Landschaftsplanung sollten im Rahmen des o.g. Vorhabens untersucht werden. Hierfür waren zunächst die einschlägigen Anforderungen an die Landschaftsplanung im Einzelnen herauszuarbeiten, zu analysieren und zu bewerten. Die dabei gewonnenen Zwischenergebnisse dienten in Verbindung mit der Konsultation von Vertretern aus Wissenschaft und Praxis der Ableitung von Empfehlungen und Vorschlägen, die schließlich zu einem in sich schlüssigen Gesamtkonzept verdichtet wurden. Bei der Entwicklung dieses Gesamtkonzepts war der Beitrag der Landschaftsplanung im Kontext "Flächeninanspruchnahme durch Siedlung und technische Infrastruktur" von besonderem Interesse. Neben einer Einleitung und der Zusammenstellung der derzeitigen rechtlich-strukturellen Grundlagen der Landschaftsplanung umfasst die Arbeit vier Kern-Untersuchungskapitel mit den Hauptthemen "Vorbereitung des Instrumenteneinsatzes durch die Landschaftsplanung", "Zieldimensionen des Naturschutzes und Landschaftsplanung", "Übergreifende Qualitätsanforderungen an die Landschaftsplanung" sowie "Beiträge zur Reduzierung und Qualifizierung der baulichen Flächeninanspruchnahme". In dem abschließenden siebten Kapitel werden Empfehlungen zur künftigen Ausgestaltung und Anwendung der Landschaftsplanung gegeben.
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Die FFH-RL vom 21. Mai 1992 hat mit der Etablierung des inzwischen größten zusammenhängend koordinierten Schutzgebietssystems der Erde Maßstäbe im Naturschutz gesetzt und gilt heute als wichtige Grundlage für den Erhalt der Biodiversität in Europa. Zum Schutz dieses Natura 2000-Netzes sind Pläne und Projekte vor ihrer Genehmigung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen der Natura 2000-Gebiete zu überprüfen. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz stellt dabei das zentrale Prüfinstrument des europäischen Gebietsschutzes dar, mit dem zugleich eine Balance zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und dem notwendigen Schutz der Biodiversität erreicht werden soll. Nach mehr als zwei Jahrzehnten lässt sich Bilanz ziehen und konstatieren, dass sich die FFH-RL erfolgreich etabliert hat und die FFH-VP zum Schutz der vielfältigen Natura 2000-Gebiete gut geeignet ist. Die zahlreichen auf europäischer, nationaler und Länder-Ebene erarbeiteten Regelwerke, Leitfäden und Fachkonventionen stellen hierbei wichtige Arbeitshilfen für die planerische Praxis dar. Trotz allem bestanden in speziellen rechtlichen und fachlichen Fragen nicht zu unterschätzende Unsicherheiten und Schwierigkeiten, welche der Anlass waren, dass sich das Bundesamt für Naturschutz mit einer Reihe von Expertenworkshops über mehrere Jahre diesen Themen intensiv gewidmet hat. Dabei standen insbesondere Fragen zur Bestimmung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen bei verschiedenen Vorhabentypen und Wirkfaktoren sowie die Prognose und Bewertung kumulativer Beeinträchtigungen in der FFH-VP im Mittelpunkt. Ziel war es, methodische Herangehensweisen zu diskutieren, zu validieren und zielgerichtet weiterzuentwickeln, um so eine verbesserte Umsetzung der FFH-Richtlinie in der Praxis zu gewährleisten. Mit diesem Band werden nun die wichtigsten Ergebnisse der Workshops zusammengefasst und der Fachöffentlichkeit in aufbereiteter Form zur Verfügung gestellt.
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Die europäische Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG, die europäische Verordnung 1829/2003 sowie das deutsche Gentechnikgesetz regeln den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Demnach muss vor Erteilung einer Genehmigung eine Umweltrisikoprüfung durchgeführt werden. Während des Anbaus ist ein Monitoring der Umweltwirkungen der GVO gesetzlich vorgeschrieben. Um Schäden an der Natur im Rahmen der Umweltrisikoprüfung und beim Monitoring verlässlich zu bestimmen, muss jedoch zunächst in verbindlicher Form definiert werden, was unter solchen Schäden zu verstehen ist. Weiterhin muss ein standardisiertes Verfahren zur Bewertung von Schäden zur Verfügung stehen. Da diese Voraussetzungen aus Sicht des Naturschutzes bisher nicht erfüllt waren, hat das Bundesamt für Naturschutz eine Forschergruppe an der TU Berlin mit zwei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beauftragt, um eine Schadensdefinition und ein Bewertungsverfahren zu erarbeiten. Im Ergebnis liegt ein transparentes und so weit wie möglich standardisiertes Bewertungsverfahren vor, das in Zukunft bei verschiedenen gentechnikrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vollzugsaufgaben eingesetzt werden kann. Es wird dazu beitragen, gentechnikrechtliche Bewertungen der Umweltwirkungen von GVO um wichtige naturschutzfachliche Aspekte zu ergänzen. Hierzu zählen insbesondere eine konsequente Differenzierung der Bedeutung von Schutzgütern und eine systematische Beachtung räumlich konkreter Naturschutzzielsetzungen, wie sie beispielsweise in Schutzgebietsverordnungen festgelegt werden. Im Haupttext werden alle Verfahrensschritte ausführlich hergeleitet, beschrieben und begründet. Zusätzlich liegt dem Band eine CD-ROM bei, mit einem Leitfaden, der in knapper Form den Gesamtablauf und alle Einzelschritte des Bewertungsverfahrens zusammenfasst.
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In den letzten Jahren hat der wissenschaftliche Fortschritt auf dem Gebiet der automatisierten inhaltlichen Analyse akustischer Signale für die Erschließung zahlreicher Anwendungsfelder gesorgt. Nicht zuletzt wurde diese Entwicklung begünstigt durch Fortschritte auf dem Hardwaresektor, so dass bestimmte Aufgaben wie Echtzeitmonitoring, Archivierung und Suche in großen Datenbeständen erst effizient möglich wurden. Für den Bereich Bioakustik sind neben der klassischen Signalverarbeitung und der Mustererkennung insbesondere neuere Fortschritte auf den Gebieten der Sprach- und Musiksignalverarbeitung sehr interessant. So ermöglichen neue Technologien eine automatische Melodieerkennung oder die automatische Identifikation von Audiosignalen. Attraktive Anwendungsfelder im Bereich Bioakustik sind zum Beispiel die automatische Tierstimmenerkennung (Arten- oder Individuenerkennung) und automatisiertes akustisches Monitoring. Im Rahmen des o.g. Workshop wurde das Potenzial der Forschungsrichtung "Bioakustik" für den Naturschutz und die biologische Vielfalt ausgelotet. In der vorliegenden Veröffentlichung sind die Beiträge des Workshops zusammengestellt.
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Nach der UN-Umweltkonferenz in Rio de Janeiro 1992 und dem "Übereinkommen über die Biologische Vielfalt" (Convention on Biological Diversity, CBD) sind Naturschutz, Umweltpolitik und ökologische Forschung kaum noch ohne den Bezug auf "Biodiversität" bzw."biologische Vielfalt" vorstellbar. Der Terminus hat in unterschiedlichsten Bereichen der Naturschutzkonzepte, der rechtlichen Regularien sowie der Wissenschaften seinen konzeptionellen Platz gefunden, obwohl - oder gerade weil - seine genaue inhaltliche Bestimmung als ebenso schillernd wie umstritten gilt. Entscheidend ist, dass "Biodiversität" von vornherein Bedeutungen der ökonomischen Nutzbarkeit, der sozialen Gerechtigkeit und der Schutzverpflichtung beinhaltet und somit notwendig weit über eine rein biowissenschaftliche Bedeutung hinaus reicht. Dieser auf die Ergebnisse einer Vilmer Sommerakademie zurückgehende Sammelband bringt historische, wissenschaftstheoretische, ethische und praxisrelevanten Aspekte zusammen, die "Biodiversität" als neuen Symbolbegriff des Naturschutzes kritisch analysieren und zugleich als Überblick und Anstoß zu weiteren Diskussion über Biodiversität und Naturschutz dienen sollen. Zur derzeit in Deutschland bearbeiteten und diskutierten Biodiversitätsstrategie liefert der vorliegende Band wichtige theoretische und normative Grundlagen.
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Die Publikation basiert auf der Zusammenstellung umfangreicher Daten, die im Rahmen verschiedener Publikationen und Gutachten zu o.g. Thema erhoben wurden. Bei aller Heterogenität zeigen die Ergebnisse deutlich, dass Flussauen nach wie vor Hotspots der Biodiversität sind - und dass Revitalisierungen der Auen sehr erfolgreich sein können. Obwohl Flussauen zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa gehören, besonders unter Belastungen und Veränderungen gelitten haben und vielfach renaturiert werden, fehlt bislang eine Zusammenfassung des Kenntnisstandes zu ihrer Biodiversität. O.g. Veröffentlichung soll diese Lücke füllen.