Naturschutz und Biologische Vielfalt
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Die Erhaltung der Biologischen Vielfalt ist eine Naturschutzaufgabe von globaler Dimension. Welchen Beitrag mitteleuropäische Staaten oder auch einzelne Bundesländer dabei leisten können, ist nicht augenfällig und angesichts begrenzter Ressourcen sind Prioritätensetzungen unerlässlich, wenn die Mittel möglichst effektiv eingesetzt werden sollen. Artenvielfalt und genetische Vielfalt sind zwei Kernelemente der Biodiversität und stehen im Zentrum der Diskussion. Für jeden Staat und jedes Bundesland stellen sich in diesem Zusammenhang vor allem folgende Fragen: Für welche Arten und Populationen des eigenen Gebietes besteht aus globaler Perspektive eine besondere Erhaltungsverantwortung? Bei welchen Arten ist also eine erhöhte Aufmerksamkeit gefordert und sind nötigenfalls besondere Anstrengungen zu unternehmen, um den Weltbestand dieser Arten und deren genetische Vielfalt zu sichern? Verantwortlichkeitsanalysen der Fauna und Flora des Gebietes helfen diese Fragen zu beantworten. Jedes Land besitzt eine besondere Verantwortlichkeit für die Populationen von Tieren und Pflanzen, deren Erhaltung im Bezugsraum für das weltweite Überleben einer Art unverzichtbar ist. Diese lassen sich anhand des Verbreitungsbildes, der internationalen Gefährdungssituation und des Auftretens genetischer Besonderheiten im Gebiet genauer bestimmen und differenzieren. Bei einem Symposium im November 2003 wurde das Verantwortlichkeitskonzept von namhaften Experten verschiedener Tier- und Pflanzengruppen kritisch diskutiert. Die dabei erzielten Ergebnisse sind in einem Memorandum festgehalten, das im vorliegenden Tagungsband einschließlich des aktuellen Einstufungssystems publiziert und damit einer breiteren Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht wird. In den Einzelbeiträgen werden darüber hinaus sowohl methodische wie konzeptionelle Grundlagen der Verantwortlichkeitsanalyse behandelt als auch konkrete Anwendungen des Konzeptes bei wichtigen Artengruppen vorgestellt.
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Die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom April 2002 enthält an zentraler Position (§ 3) eine Vorschrift zur Schaffung eines länderübergreifenden Biotopverbundes. Zur Umsetzung dieser Bestimmung hat ein Arbeitskreis der Länderfachbehörden für Naturschutz zusammen mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) ein einheitliches Konzept entwickelt. Ein zentrales Element dieses Konzepts ist die Erstellung eines gemeinsamen Katalogs geeigneter Auswahlkriterien für Biotopverbundflächen. Sie wurden in zwei Testläufen in Gebieten in Bayern und Nordrhein-Westfalen auf ihre Eignung hin überprüft. In diesem Band werden sowohl das Konzept als auch die Ergebnisse der Testläufe vorgestellt. Weiterhin sind Überlegungen zur geeigneten Sicherung von Biotopverbundflächen im Sinne von § 3 (4) dokumentiert. Schließlich wird eine Übersicht über mögliche Umsetzungsinstrumente gegeben.
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Die Diskussion um einen zielführenden Instrumentenmix zum Erreichen des von der Bundesregierung angestrebten Zieles, die Flächeninanspruchnahme durch Siedlungs- und Verkehrsflächen bis zum Jahr 2020 auf 30 ha/Tag zu reduzieren, wird aktuell intensiv geführt. In der vorliegenden Veröffentlichung werden die diesbezüglichen Wirkungsweisen der für die Siedlungsentwicklung wesentlichen Planungs- und Prüfinstrumente analysiert. Dabei liegt der Fokus auf dem Naturschutz und der Landschaftspflege, aber auch auf den der Landwirtschaft zur Verfügung stehenden Instrumenten. Im Ergebnis werden, ausgehend von einer umfassenden Literaturanalyse, der Praxisanalyse in den Beispielregionen Kassel und Leipzig sowie der Einbeziehung von Konzepten zur Freiflächenentwicklung aus anderen Regionen (z.B. Regionalparks), Ansatzpunkte für einen besseren Freiflächenschutz in Verdichtungsräumen vorgestellt. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, welche gemeinsamen Interessen und Zielkongruenzen von Naturschutz und Landwirtschaft beim Freiflächenschutz zu erkennen sind und welche Möglichkeiten zur Kooperation es diesbezüglich verstärkt zu nutzen gilt.
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Die vorliegende Veröffentlichung enthält die Beiträge einer Tagung aus dem Jahr 2003 zu dem Thema Implementation und Anwendung von naturschutzrechtlichen Instrumenten der EU-Ebene. Im Einzelnen werden die FFH-Richtlinie, die Richtlinie zur strategischen Umweltprüfung für Pläne und Programme (Konzept-UVP), die Wasserrahmenrichtlinie und die Europäische Landschaftskonvention diskutiert. In diesem Kontext wird auch die Landschaftsplanung - ein zentrales Planungsinstrument des deutschen Naturschutzrechts behandelt.
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Risk hazard damage
(2004)
In der aktuellen Diskussion um Risiken der Agro-Gentechnik werden mögliche Gefahren für die Biologische Vielfalt noch zu wenig beachtet. Für die Einschätzung der Nutzung von gentechnisch veränderten Organismen sind standardisierte Bewertungsgrundlagen und eine einheitliche Definition des Begriffs "Ökologischer Schaden" notwendig. Hierzu werden im vorliegenden Werk Anregungen aus internationaler Sicht gegeben. In die Beiträge sind Ergebnisse aus unterschiedlichen Forschungsrichtungen - z.B. der Risikoforschung und der Ethik - eingeflossen. Die Zusammenstellung der 20 Beiträge soll eine Grundlage für die Erarbeitung von Bewertungskriterien für gentechnisch veränderte Organismen aus Naturschutzsicht liefern.
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Agrarumweltmaßnahmen haben sich seit Anfang der 1990er Jahre zu einem immer wichtigeren Standbein der Agrar(umwelt)politik entwickelt. Parallel zu diesem Bedeutungszuwachs wurden jedoch zunehmend konzeptionelle Defizite der Agrarumweltprogramme offensichtlich und damit eine kontinuierliche Überprüfung der Wirksamkeit ihrer Maßnahmen gefordert. Die EU will diesen Evaluierungs- und Anpassungsprozess künftig noch verstärken. Dieser Aspekt wird durch die vorliegende Studie aufgegriffen. Aufbauend auf einer Synopse der Inhalte aller Agrarumweltprogramme in Deutschland werden die ihnen zugrunde liegenden Maßnahmen auf der Grundlage der VO (EG) 1257/99 einer methodisch fundierten Stärken-Schwächen-Analyse unterzogen. Besonderes Augenmerk ist auf ihre Wirksamkeit aus naturschutzfachlicher Sicht gerichtet. Es wird jedoch nicht nur auf die Ziel-Mittel-Beziehung abgestellt, sondern auch die jeweilige Inanspruchnahme durch die Landwirte berücksichtigt. Gerade die Bewertung der Maßnahmen im Bereich des Arten- und Biotopschutzes erweist sich hier als ausgesprochen vielschichtig. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass es einer deutlich stärkeren Differenzierung der Maßnahmen sowie einer flexibleren Anpassung des zur Verfügung stehenden Instrumentariums an die lokalen Bedingungen bedarf, damit Agrarumweltmaßnahmen nachhaltig wirksam sein können. Darüber hinaus sollten sie gezielt durch Maßnahmen aus anderen Bereichen - wie z.B. den Aufbau von Vermarktungsstrukturen, Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen - flankiert werden. Besondere Bedeutung kommt der kohärenten Ausgestaltung aller auf Natur und Umwelt direkt oder indirekt einwirkenden Instrumente zu, um Synergien zu nutzen, vor allem aber negative Einflüsse zu minimieren.
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Die Bewahrung räumlich-funktionaler ökologischer Beziehungen ist eine vorrangige Aufgabe für die dauerhafte Sicherung der biologischen Vielfalt in Mitteleuropa. Räumliche Planungen wie die Siedlungsentwicklung oder der Verkehrswegeneu- und -ausbau, aber auch Agrarmaßnahmen beachten Verbundnotwendigkeiten häufig nur mangelhaft. Ein Grund dafür ist, dass eine Aufbereitung und Zusammenstellung des vorhandenen Wissens genauso fehlt wie dessen Nutzung für die Entwicklung eines bundesweiten Netzes und dessen kartographische Darstellung. Der vorliegende Band stellt den ersten Entwurf eines Grobkonzeptes für Lebensraumkorridore in Deutschland vor und fasst Referate und Ergebnisse einer Fachtagung zu diesem Thema zusammen. Damit wird mit diesem Schriftband der erste Schritt auf dem Weg zu einem bundesweit kohärenten Ansatz und dessen Eingliederung in ein Europäisches Ökologisches Netzwerk (Pan European Ecological Network, PEEN) gemacht.
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Die Stadt Hannover entwickelte ein Konzept, wie in der Randzone zwischen Stadt und Land das Bedürfnis der Bevölkerung nach Naherholung mit den Interessen des Naturschutzes und einer ökologischen Landbewirtschaftung in Einklang gebracht werden kann - eine multifunktionale Landnutzung für den suburbanen Raum. Die Umsetzung dieses Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens wurde 2003 vorgestellt (s. Schriftenreihe "Angewandte Landschaftsökologie" des Bundesamtes für Naturschutz, Heft 57). In der vorliegenden Publikation werden die Ergebnisse der ökologischen, ökonomischen und soziologischen Begleituntersuchungen analysiert und bewertet. Zudem werden zahlreiche Empfehlungen für die Umsetzung von vergleichbaren Konzepten zur multifunktionalen Landnutzung gegeben.
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Gentechnisch veränderte Pflanzen (GVP) müssen bei Inverkehrbringen gemäß EU-Gesetzgebung zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt und im Sinne der Umweltvorsorge langfristig überwacht werden. GVP-bedingte Veränderungen in der Umwelt müssen ermittelt, ausgewertet und bewertet werden. Für den Naturschutzbereich stehen dabei schädliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt im Vordergrund. Ob die Zielvorgaben eines Monitorings der Umweltwirkungen von GVP erreicht werden, hängt maßgeblich von der Auswahl geeigneter Indikatoren ab. Die Identifikation und Auswahl von faunistischen Indikatorarten für das GVO-Monitoring ist daher Gegenstand dieses Bandes. In Teil I werden auf Ursache-Wirkungs-Beziehungen basierende Vorschläge faunistischer Indikatoren detailliert untersucht, bewertet und nach ihrem Indikationspotenzial gewichtet. Dabei wird auf Vorarbeiten des Umweltbundesamtes zu einem Langzeitmonitoring von Umweltwirkungen transgener Kulturpflanzen aufgebaut. In Teil II werden zwei Risikoanalyse-Methoden vorgestellt, mit deren Hilfe fallspezifisch Indikatorarten für das GVO-Monitoring in einem wissenschaftlich transparenten und reproduzierbaren Prozess identifiziert und bewertet werden können.
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Rote Listen sind heute im Naturschutz unverzichtbar. Über die Ursachen der Gefährdung von Arten erlauben die Roten Listen allein jedoch in der Regel keine genügenden Aussagen. Der Kenntnisstand zu Gefährdungsursachen ist für die einzelnen Arten sehr unterschiedlich und vielfach weit in spezifischer Fachliteratur verstreut dokumentiert oder nur den Spezialisten bekannt. Gerade diese Kenntnisse sind aber eine wesentliche Voraussetzung sowohl für die langfristige Sicherung der Artenvielfalt in Deutschland als auch für naturschutzfachliche Bewertungen in der Planungspraxis. In der vorliegenden Publikation wird der aktuelle Kenntnisstand zu Gefährdungsursachen von gefährdeten Arten (einschließlich der Arten der Vorwarnliste) aus insgesamt 10 planungsrelevanten Tiergruppen in Deutschland erstmals vergleichend zusammengestellt und analysiert. Im ersten Artikel des Bandes erfolgt ein Abriss der historischen Entwicklung der Analyse von Gefährdungsursachen auf nationaler und internationaler Ebene sowie eine Würdigung der im zweiten und Hauptteil des Bandes dargestellten Ergebnisse eines Forschungsprojektes im Kontext Roter Listen. Im Hauptteil des vorliegenden Bandes werden die Ergebnisse der Datenerhebung (Expertenbefragung und Literaturrecherche) zu den artspezifischen Gefährdungsursachen von Säugetieren, Vögeln, Reptilien, Amphibien, Lauf- und Wasserkäfern, Tag- und Dickkopffaltern, Heuschrecken, Libellen sowie Groß-Branchiopoden ("Urzeitkrebsen") ausführlich und anschaulich präsentiert. Damit wurde eine qualitativ gute Datenbasis als fachliche Grundlage für zukünftige effiziente Naturschutzaktivitäten geschaffen.
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Mit freiwilligen Vereinbarungen zwischen Landwirtschaft und Naturschutz werden wichtige Erfolge erzielt: Landwirte haben in Sachen Landschaftspflege berufliche Perspektiven entwickelt, in der Kulturlandschaft konnten Arten und Lebensräume in einigen Regionen gesichert werden. Dennoch ist gerade bei den Tier- und Pflanzenarten der offenen Feldflur nach wie vor ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Aus diesem Grund regte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Analyse erfolgreicher Ansätze zur Integration von mehr Arten- und Biotopschutz in den Förderprogrammen von Landwirtschaft und Naturschutz an. In dieser Analyse wurden mehr als 90 erfolgreiche Kooperationsprojekte zwischen Naturschutz und Landwirtschaft aus dem In- und Ausland ausgewertet. Ziel ist eine konkrete Hilfestellung und praktikable Vorschläge für die Weiterentwicklung der Agrarumweltprogramme und des Vertragsnaturschutzes. Das Projekt "Angebotsnaturschutz - Agrarumweltprogramme und Vertragsnaturschutz weiter entwickeln" liefert nun die Bausteine, wie das Instrumentarium der Agrarumweltprogramme und des Vertragsnaturschutzes fit für die Zukunft gemacht werden kann. Die Förderung und Entwicklung von Biodiversität in der Kulturlandschaft wird zum elementaren Bestandteil der Agrarumweltprogramme. Grundlegende Voraussetzung hierfür ist, dass die öffentlichen Mittel für die landwirtschaftlichen Umweltförderprogramme gestärkt werden. Dazu gibt es aus dem In- und Ausland gut funktionierende Beispiele, die in dem vorliegenden Band beschrieben und aufbereitet sind. In der Gesamtheit flächendeckend umgesetzt können sie eine Trendumkehr des Rückgangs von Pflanzen- und Tierarten in der Agrarlandschaft bewirken.
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Im Rahmen des vom Bundesamt für Naturschutz und dem Land Niedersachsen geförderten E+E-Vorhabens wurde der umfassende Einsatz von Neuen Medien über alle Planungsphasen von der Bestandserfassung und Bewertung über Ziel- und Maßnahmenfestlegung bis zur exemplarischen Umsetzung von Maßnahmen erfolgreich getestet. Ziel des Projekts war die Entwicklung eines bundesweit für verschiedene (Fach)Planungen einsetzbaren interaktiven Planungsunterstützungssystems. Zentrale Bausteine sind: die Internet-Plattform www.koenigslutter.de/landschaftsplan.php, die auf der Basis eines neu entwickelten Content Management Systems entwickelt wurde; ein auf GIS aufbauender Mapserver; Karten- und textbasierte Beteiligungsmodule, die dem Bürger ermöglichen, sich über das Internet an der Planung zu beteiligen; Auswertungskomponenten für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung; Visualisierungstechniken zur besseren Vermittlung von Planungsvorschlägen; für bestimmte Altersgruppen aufbereitete Lernmodule, die die Planungsinhalte breiten Bevölkerungsschichten nahe bringen können. Mit dem Abschlussbericht zum E+E-Hauptvorhaben steht nun neben dem Landschaftsplan ein umfassender Erfahrungsbericht der Projektbearbeiter zur Verfügung. Ferner wird für speziell interessierte Planungspraktiker eine anwenderorientierte Leitfadenreihe und die entsprechende Open-Source-Software bereitgestellt.
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Bat migrations in Europe
(2005)
Seit 1932 erforschen Wissenschaftler die Wanderungen der europäischen Fledermäuse zwischen ihren Sommer- und Winterlebensräumen, indem sie den kleinen Säugetieren Metallklammern an die Flügel heften, auf denen ein Nummerncode eingraviert ist. Die vorliegenden Beringungs- und Wiederfunddaten von Fledermäusen wurden nun ausgewertet. In Europa wurden bisher etwa eine Million Fledermäuse markiert. 7.366 Wiederfunde wurden ausgewertet, die in größerer Entfernung vom Markierungsort gelungen waren. Die Ergebnisse zeigen, dass die 36 untersuchten Fledermausarten Europas in drei Gruppen unterteilt werden können: 1. Fernwanderer, die alljährlich 1.500 bis 2.000 km weit zwischen ihren Sommer- und Überwinterungsgebieten hin- und herfliegen (Abendsegler, Kleinabendsegler, Rauhautfledermaus und Zweifarbfledermaus), 2. regionale Wanderer, die über Entfernungen von 100 bis 800 km wandern (z.B. Großes Mausohr, Mopsfledermaus, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus), und 3. stationäre Arten, die keine weiten Wanderungen durchführen (z.B Kleine Hufeisennase, Bechsteinfledermaus, Braunes Langohr). Über einige Fledermausarten ist noch so wenig bekannt, dass sie keiner der drei Gruppen zugeordnet werden können (z.B. Riesenabendsegler und Mückenfledermaus). Eine von Lettland nach Kroatien geflogene Rauhautfledermaus hält mit 1.905 km einen Weltrekord. In der Publikation wird auch die Geschichte der Fledermausmarkierung in Europa zusammengefasst und eine Übersicht über die entsprechenden Forschungsaktivitäten in 23 Staaten gegeben.
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Die Strategien des Naturschutzes und des Gesundheitsschutzes in Deutschland haben in den vergangenen zwei Jahrzehnten einen deutlichen Wandel vollzogen. Der Naturschutz versteht sich zunehmend als transdisziplinäres gesellschaftliches und politisches Handlungsfeld zum Schutz der natürlichen Ressourcen. Der Gesundheitsschutz muss sich einer Vielzahl neu bewerteter Risiken und steigender Kosten im Gesundheitswesen stellen. Zugleich öffnet sich der umweltbezogene Gesundheitsschutz gegenüber den Umweltdisziplinen. Heutzutage ist beiden Handlungsfeldern der Ansatz einer ganzheitlichen Betrachtung des Mensch-Natur-Systems gemeinsam. Vor diesem Hintergrund erstaunt es, dass dem Verhältnis von Naturschutz und Gesundheitsschutz in Wissenschaft, Politik und Planung in Deutschland bisher kaum Bedeutung beigemessen wurde. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) regte deshalb an, sich der Thematik anzunehmen. Das Projekt hatte die systematische Erfassung möglicher Synergiepotenziale und Störungen, die Aufarbeitung gedanklicher oder projektbasierter Beispiele sowie die Identifikation synergistischer Handlungsoptionen zur Aufgabe. Hierzu wurden der wissenschaftliche Diskurs und die rechtlichen Grundlagen analysiert und eine bundesweite Befragung von Institutionen und Vereinigungen durchgeführt. Der vorliegende Bericht zeigt, dass vielfältige Potenziale für eine effektive Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Gesundheitsschutz bestehen, auch wenn zuweilen Kommunikationsbarrieren den Dialog noch bremsen. Naturschutz und Gesundheitsschutz sind für strategische Allianzen prädestiniert, die es zu nutzen gilt. Ein Ziel- und Strategiekatalog zeigt erste Schritte auf.
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In der vorliegenden Veröffentlichung werden Empfehlungen für die Erfassung des Erhaltungszustandes von Vorkommen der Arten der Anhänge IV und V der FFH-Richtlinie gegeben. Damit werden die bereits 1999 und 2001 mit Heft 22 bzw. 42 der BfN-Schriftenreihe "Angewandte Landschaftsökologie" veröffentlichten Methoden für die Lebensraumtypen des Anhangs I und die Arten des Anhangs II ergänzt. Die Empfehlungen entstanden begleitend zum Prozess der Erarbeitung von Bewertungsvorgaben für den Erhaltungszustand aller Arten der FFH-Richtlinie durch Expertengruppen der Länderfachbehörden und des BfN. Im Vordergrund stand die enge Abstimmung zwischen Bewertungsrahmen und relevanten Erfassungsmethoden. Die Empfehlungen zur Erfassung werden für jede Art in Form von übersichtlichen Steckbriefen mit einer Kurzcharakterisierung der Art dargestellt. Artübergreifende Methodenhinweise werden einleitend für die jeweiligen taxonomischen Gruppen erläutert und durch Übersichten ergänzt. Die Erfassungsmethoden bilden die Grundlage für die Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten von europäischem Interesse. Anhand des Erhaltungszustandes bemisst sich, ob die Maßnahmen der Richtlinie greifen und das Ziel erreicht wird, einen günstigen Erhaltungszustand zu verwirklichen. Erfassungsmethoden werden damit zu einem grundlegenden Baustein für die Umsetzung der FFH-Richtlinie. Mit dem Handbuch werden Empfehlungen leicht zugänglich aufbereitet und für die Praxis zur Verfügung gestellt.
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Die Landschaftsplanung befindet sich in einer Situation, in der sowohl eine Konsolidierung des bisher Erreichten als auch eine perspektivische Weiterentwicklung notwendig sind. Die zu berücksichtigenden Aufgaben und die darauf bezogene Ausgestaltung der Landschaftsplanung sollten im Rahmen des o.g. Vorhabens untersucht werden. Hierfür waren zunächst die einschlägigen Anforderungen an die Landschaftsplanung im Einzelnen herauszuarbeiten, zu analysieren und zu bewerten. Die dabei gewonnenen Zwischenergebnisse dienten in Verbindung mit der Konsultation von Vertretern aus Wissenschaft und Praxis der Ableitung von Empfehlungen und Vorschlägen, die schließlich zu einem in sich schlüssigen Gesamtkonzept verdichtet wurden. Bei der Entwicklung dieses Gesamtkonzepts war der Beitrag der Landschaftsplanung im Kontext "Flächeninanspruchnahme durch Siedlung und technische Infrastruktur" von besonderem Interesse. Neben einer Einleitung und der Zusammenstellung der derzeitigen rechtlich-strukturellen Grundlagen der Landschaftsplanung umfasst die Arbeit vier Kern-Untersuchungskapitel mit den Hauptthemen "Vorbereitung des Instrumenteneinsatzes durch die Landschaftsplanung", "Zieldimensionen des Naturschutzes und Landschaftsplanung", "Übergreifende Qualitätsanforderungen an die Landschaftsplanung" sowie "Beiträge zur Reduzierung und Qualifizierung der baulichen Flächeninanspruchnahme". In dem abschließenden siebten Kapitel werden Empfehlungen zur künftigen Ausgestaltung und Anwendung der Landschaftsplanung gegeben.
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Das vorliegende Werk hat die Evaluierung von Maßnahmen zum Ziel, mit deren Hilfe Auswirkungen des Anbaus transgener Kulturpflanzen in Deutschland auf Schutzgebiete vermieden oder minimiert werden können. Die Untersuchung erfolgt aufgrund konkreter Sachdaten und geographischer Daten zu Schutzgebieten. Hierfür wurden potenzielle Auswirkungen auf Schutzgebiete analysiert und transgene Kulturpflanzen anhand ihrer Charakteristika und ihres raumzeitlichen Interaktionspotenzials typisiert. Anhand von Fallbeispielen erfolgte eine Konkretisierung der Überlegungen. Der Schwerpunkt des Projekts lag auf der Evaluierung der Zweckmäßigkeit von Abstandsmaßnahmen. Da mangels Datengrundlage eine Einzelbewertung möglicher ökologischer Folgewirkungen auf Schutzgebiete bwz. auf ihr schützenswertes Inventar nicht möglich ist, wurden die räumliche Konfiguration von Schutzgebieten in Relation zu Umweltfaktoren, Landschaftsstruktur und Anbausituation mit Hilfe geostatistischer Verfahren analysiert uund Gebiete mit einem ähnlichen Risikopotenzial, so genannten Modellraumklassen, lokalisiert. Für Schleswig-Holstein wurden modellgestützte Szenariorechnungen mit unterschiedlichen Abstandsweiten um Naturschutzgebiete durchgeführt und die Ergebnisse auf der Basis der Modellraumklassen auf den gesamtdeutschen Raum übertragen. Damit wird eine Methodik bereitgestellt, mit der für verschiedene Pflanzen mit unterschiedlichen transgenen Eigenschaften die Ausbreitung in Schutzgebiete sowie deren potenzielle Auswirkungen analysiert werden können.
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Im Rahmen einer Tagung wurden aus verschiedenen abgeschlossenen und bereits länger laufenden Naturschutzgroßprojekten Erfolgskontrollen zur Entwicklung von (Ziel-)Arten, Vegetation, Biotopen und Landschaftsausschnitten vorgestellt. Die Ergebnisse werden in Bezug auf die angewandten Maßnahmen und Projektziele diskutiert und die verschiedenen Untersuchungsansätze wurden verglichen. Die Tagung war Auftakt einer Veranstaltungsreihe zum Thema "Erfolgskontrolle in Naturschutzgroßprojekten des Bundes". Schwerpunkt dieser Auftaktveranstaltung waren Bestands- und Wirkungskontrollen anhand biotischer und abiotischer Faktoren.
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Schutz der Biologischen Vielfalt und integriertes Management der Kaspischen Wälder (Nordiran)
(2005)
Mit dieser Veröffentlichung werden die Beiträge und Ergebnisse einer Expertentagung vom 5. bis 6. September 2001 in Chalus/Iran einem breiteren Fachpublikum zugänglich gemacht. Von Experten beider Länder werden die biologische Vielfalt (Pflanzen, Tiere, Ökosysteme), Nutzung und nachhaltige Entwicklung, Gefährdung und Schutzmöglichkeiten für die Kaspischen Wälder vorgestellt. Die Tagung ist ein Beitrag zur Kooperation beider Länder, ein Beitrag zum internationalen Prozess im Rahmen der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) und sie ist ein konkreter Baustein zur inhaltlichen Ausgestaltung des Deutsch-Iranischen Umweltabkommens von 1992. Der Kaspische Wald nimmt innerhalb der sommergrünen, temperierten Laubwälder eine herausragende Stellung aus evolutionsbiologischer Sicht ein. Die kaspische Waldregion gehört zu den wenigen Gebieten mit kontinuierlicher Waldbedeckung seit dem Tertiär, sie ist eines der bedeutendsten eiszeitlichen Überdauerungsgebiete sommergrüner Laubwälder, die hier in ausgedehnten Beständen bis heute als Urwälder erhalten geblieben sind. In diesem Sinne ist der Kaspische Wald ein ganz außerordentlicher Schatz, den es zu bewahren und - nach Auffassung der Autoren - als Weltnaturerbe der UNESCO zu sichern gilt. Der vorliegende Band ist nicht nur ein fachlicher Beleg für dieses Anliegen, sondern ein Appell an die Verpflichtung der politischen Instanzen auf nationaler und internationaler Ebene, die notwendigen Maßnahmen und vorgeschlagenen Projekte mit Tatkraft umzusetzen.
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Flussauen stellen in der Bundesrepublik Deutschland seit langem ein gemeinsames Handlungsfeld von Naturschutz und Wasserwirtschaft dar. Nachdem mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine Neuausrichtung der Gewässerentwicklung in den Mitgliedsstaaten eingeleitet worden ist, stellt sich auch die Frage, welche neuen Ansätze sich den Beteiligten in Bezug auf die Flussauen eröffnen. Welche Bedeutung hat das Gewässerumfeld - und mit ihm die Flussauen - für das Erreichen der von der WRRL gesteckten Umweltziele, und wie verändert die Umsetzung der WRRL die Voraussetzungen für den Naturschutz in Flussauen? Da die Wasserrahmenrichtlinie den Begriff "Flussaue" nicht verwendet, werden zunächst die relevanten Regelungen der Richtlinie herausgearbeitet, die einen deutlichen Bezug zu den Naturschutzbelangen in Flussauen erkennen lassen. An zwei Beispielgebieten mit verschiedenen naturräumlichen Bedingungen und unterschiedlichem Ausbauzustand der Gewässer, der "Unteren Havelniederung" und dem "Südlichen Oberrhein", werden - bezogen auf die Anforderungen der WRRL - Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Handlungsansätze von Wasserwirtschaft und Naturschutz veranschaulicht. Darauf aufbauend werden schließlich 16 Empfehlungen für die Zusammenarbeit von Naturschutz und Wasserwirtschaft bei der Umsetzung der WRRL formuliert. Die Handlungsempfehlungen richten sich gleichermaßen an den behördlichen Naturschutz und die Naturschutzverbände wie auch an die mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie befassten Behörden der Wasserwirtschaft. Es zeichnet sich ab, dass Naturschutz und Wasserwirtschaft sich bei der Umsetzung ihrer Ziele in Flussauen gegenseitig unterstützen können. Die Beteiligten erhalten konkrete Anregungen, wie die vorhandenen Synergiepotenziale bestmöglich ausgeschöpft werden können.